13.12.2019, 09:33
(13.12.2019, 08:09)Gast Nrw yeah schrieb:(11.12.2019, 15:59)Auch Bln schrieb:(11.12.2019, 15:44)Gast Nrw yeah schrieb: Nur bedingt wahr. Eingestellt wird auch unter 7,76, wenn vorher in einem anderen Bundesland als StA gearbeitet wurde.
Oh man, wenn man keine Ahnung hat... Es handelt sich in diesem Fall, gerade nicht um eine Einstellung, sondern um einen Wechsel. Und dabei kommen andere Rechtsgrundlagen zur Anwendung...
Das mag vom Wortlaut richtig sein, da es aber den Lesern hier um die Arbeit bei der StA unter 7,76 in NRW geht halte ich es für sinnvoll auf die Möglichkeit unter der Notengrenze hinzuweisen.
Zuerst einmal: Bitte entschuldige meinen Tonfall, der war einfach unangemessen.
Davon ab: ich bin mir aus der regionalen Erfahrung nicht sicher, ob eine Versetzung für Assessoren eine realistische Perspektive ist.
Man müsste ja zunächst erst einmal irgendwo unter den 7,76 StA/Ri werden. Dann müsste man dort das erste Jahr durchhalten, dann einen Versetzungsantrag stellen, dem müsste stattgegeben werden.
Gerade bei Assessoren ist man da nach meiner Erfahrung extrem zurückhaltend - selbst bei guten Gründen wie Familienzusammenführung wegen Pflege oder Kind. Und wenn man Pech hat, dann wird die bisherige Probezeit nicht oder nicht vollständig angerechnet...
Wie handhabt das denn NRW genau?
06.04.2020, 18:17
(25.11.2019, 20:37)StA‘in schrieb:(25.11.2019, 04:00)Staatsdiener schrieb:(24.11.2019, 18:40)StA‘in schrieb: Ihr müsst mir ja nicht glauben, aber ich denke ich kann das schon gut einschätzen ;-) Bin seit 3 Jahren bei der StA im GStA-Bezirk Düsseldorf. Hier wird nicht jeder mit guten Noten direkt eingestellt. Ich kenne genug Beispiele, die weit über 7,76 haben und abgelehnt wurden. Und eben auch genug, die mit so eben 7,76 eingestellt wurden. Und eins ist mal ganz sicher: Unter 7,76 wird NIEMAND eingeladen. Es ist ein Erlass des JM und daran haben sich sowohl die OLGs als auch die GStAs zu halten. Es darf schlicht niemand mit unter 7,76 eingestellt werden. Es kursieren immer wieder Gerichte dahingehend, aber es sind und bleiben Gerüchte. Allen Bewerbern hier viel Erfolg. Denkt einfach daran: Die wollen Menschen, keine Maschinen!
Ich kann dem absolut nur beipflichten!!
Eine Bekannte hatte sich vor wenigen Monaten mit knapp über 10 (inkl. Schwerpunkt) im Ersten, einer laufenden, sich kurz vor dem Abschluss befindlichen Promotion im Strafrecht, tollen Stationsnoten im Ref und schlussendlich 7,5 im Zweiten bei der StA beworben. Sie ist eine absolute Strafrechtsfanatikerin und die StA ist ihr Traumjob. Ihre Bewerbung kam unmittelbar mit dem Verweis auf die Notengrenze und der Erklärung, dass es diesbezüglich keinerlei Ausnahme gäbe, zurück. Deswegen hat sie sich direkt nach der Absage zum Verbesserungsversuch gemeldet.
Es gab vor wenigen Jahren eine Anfrage der FDP im Landtag NRW über die Noten der neueingestellten Richter und StA. Danach gab in NRW im Jahre 2016 418 Neueinstellungen, von denen 179 ein befriedigend im Bereich 7,76 bis 8,99 besaßen, also eine Quote von knapp 43%.
Es gab 1 Person (von 418), die mit weniger als 7,76 Punkten im Zweiten eingestellt wurde. Das war aber am Sozialgericht, wo die Notengrenzen anders definiert sind. Auf der Seite des LSG NRW steht dazu Folgendes (und ich gehe davon aus, das galt 2016 auch schon):
Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d), die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer einer Richterin/eines Richters (m/w/d) positiv prägen und die Sie aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.
Mit anderen Worten: Ein schwächeres Zweites lässt sich dort mit einem sehr starken Ersten ausgleichen.
So, hier geht es aber um die StA und da sahen 2016 die Zahlen folgendermaßen aus:
GStA Düsseldorf: 33 Neueinstellungen, davon 11 mit VB und 22 ohne VB im Zweiten.
GStA Hamm: 53 Neueinstellungen, davon 18 mit VB und 35 ohne VB im Zweiten.
GStA Köln: 38 Neueinstellungen, davon 1 mit gut, 17 mit VB, 20 ohne VB im Zweiten.
0 (in Worten: null) mit einem befriedigend unter 7,76 Punkten.
Also hört bitte auf (nicht an Dich gerichtet, liebe StA'in! ;) ), Mitlesern hier falsche Hoffnungen zu erwecken, die am Ende sowieso nur in einer Enttäuschung enden. Solange das Justizministerium nicht explizit die Notengrenze herabsetzt, wird niemand mit unter 7,76 Punkten eingestellt. Deswegen sind jegliche Geschichten in diese Richtung auch nur Ammenmärchen. In anderen Bundesländern mögen diesbezüglich abweichende Regelungen gelten, da kenne ich mich nicht aus, aber hier ist bei unter 7,76 definitiv Schicht im Schacht. Ausnahme Sozialgericht, s.o.!
Die Zahlen belegen aber auch, dass es ohne VB im Zweiten auf jeden Fall möglich ist, in die StA zu kommen. Tatsächlich hatten sogar überwiegend die Bewerber KEIN VB im Zweiten - zumindest 2016. Das gilt übrigens auch für die neueingestellten Richter im Bereich des OLG Hamm.
Wer sich selbst überzeugen möchte, gebe bei Google einfach "fdp anfrage justiz noten" ein und klicke auf den ersten Link/das erste Suchergebnis. Das Verlinken klappt ja leider manchmal nicht. :)
An den Threadersteller: Ich kann dich nur ermutigen, es zu versuchen. Die Lage für Bewerber ist aktuell so gut wie selten zuvor.
Vollste Zustimmung zu diesem Beitrag!
Lieber TE - bewirb dich! Ich selbst habe zwar ein VB, aber zwei Kollegen, die vor 2 und 4 Monaten eingestellt wurden, nicht. Es kommt dann eben auch auf andere Dinge an!