20.03.2025, 13:16
Hey Leute,
ich fange in 1,5 Wochen als Staatsanwalt an, habe mich aber seit der schriftlichen Prüfung im letzten August nicht mehr wirklich intensiv mit Jura beschäftigt. Ich frage mich, ob es erforderlich ist, dass ich mich nochmal ein bisschen ins Strafrecht einarbeite oder ob der Arbeitsalltag dann doch so von der grauen Examenstheorie abweicht, dass das nicht sinnvoll wäre.
Vielen Dank für eure Antworten!
ich fange in 1,5 Wochen als Staatsanwalt an, habe mich aber seit der schriftlichen Prüfung im letzten August nicht mehr wirklich intensiv mit Jura beschäftigt. Ich frage mich, ob es erforderlich ist, dass ich mich nochmal ein bisschen ins Strafrecht einarbeite oder ob der Arbeitsalltag dann doch so von der grauen Examenstheorie abweicht, dass das nicht sinnvoll wäre.
Vielen Dank für eure Antworten!
20.03.2025, 13:18
Hab mal gehört, dass StA im allg. Dezernat wenig mit Jura zutun hat. Daher vielleicht Verfügungstechnik eher anschauen, also die vier Theorien zum ETBI.
20.03.2025, 14:15
Einleiten, Toben, Befragen, Ignorieren?
20.03.2025, 18:33
Dich erwarten bei deinem Berufseinstieg im allgemeinen Dezernat zu 95%:
- Diebstähle im Supermarkt
- Körperverletzungen
- fahrlässige Körperverletzungen, vor allem bei Verkehrsunfällen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis / ohne Pflichtversicherung
- Beleidigungen / Verleumdungen, häufig mit Gegenanzeige
Ich bin unironisch davon überzeugt, dass man jede Person, die das elementare Grundstudium (Semester 1-3) überstanden hat unproblematisch als Staatsanwalt einsetzen könnte was den juristischen Anspruch angeht. Als Mensch mit 2. Staatsexamen hast du das in Fleisch und Blut.
Die Arbeitsbelastung kommt allein durch die Menge an Verfahren - du bist juristischer Fließbandarbeiter.
Verfügungstechnik musst du auch nicht lernen, du setzt am Computer Häkchen und der Computer spuckt dir (nach einer Minute Ladezeit) deine Verfügung aus, das hast du schnell raus
Viel Erfolg bei deinem Berufseinstieg
- Diebstähle im Supermarkt
- Körperverletzungen
- fahrlässige Körperverletzungen, vor allem bei Verkehrsunfällen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis / ohne Pflichtversicherung
- Beleidigungen / Verleumdungen, häufig mit Gegenanzeige
Ich bin unironisch davon überzeugt, dass man jede Person, die das elementare Grundstudium (Semester 1-3) überstanden hat unproblematisch als Staatsanwalt einsetzen könnte was den juristischen Anspruch angeht. Als Mensch mit 2. Staatsexamen hast du das in Fleisch und Blut.
Die Arbeitsbelastung kommt allein durch die Menge an Verfahren - du bist juristischer Fließbandarbeiter.
Verfügungstechnik musst du auch nicht lernen, du setzt am Computer Häkchen und der Computer spuckt dir (nach einer Minute Ladezeit) deine Verfügung aus, das hast du schnell raus
Viel Erfolg bei deinem Berufseinstieg