18.02.2025, 10:20
der angestellte Anwalt in einer MK wird sich aber schwer tun, sich von einem Richter bzw. öD abzusetzen. Dazu dann die geringere Arbeitsplatzsicherheit und Altersvorsorge. Da rechne ich auch nicht mit dem/der 42jährigen Einsteiger:in. Das geht am Ende nicht auf.
18.02.2025, 11:20
Wenn Dir jemand sagt, dass sie mit knapp 40 das Ref beginnen wird, mit welchem Eintrittsalter willst Du denn dann rechnen?
18.02.2025, 13:41
das Alter hast di offensichtlich aus einem anderen Thread mitgenommen. War mir so nicht präsent.
Aber auch dann wird mE nur ein echter Business Case draus, wenn du als RA in die Selbständigkeit gehst oder Partner wirst.
Aber auch dann wird mE nur ein echter Business Case draus, wenn du als RA in die Selbständigkeit gehst oder Partner wirst.
18.02.2025, 14:21
Das ist das Schöne an Meinungen, jeder darf seine haben.
Die Besoldung im öD hängt halt kalkulierbar von a) dem Statusamt (also den Beförderungen von der A13 an) und b) der Erfahrungsstufe ab.
Die Stufen sind relativ klar kalkulierbar, alle 2, 3 und 4 Jahre. Jedenfalls in den Stufen, in denen es Spaß macht. Die Entwicklung ist also klar kalkulierbar (selbst wenn man alle paar Jahre die Anpassungen mit einrechnet).
Sowohl was das Nettomonatseinkommen, den Nettostundenlohn angeht, kann man da als Angestellter RA besser wegkommen. Ich sprach da nicht von Selbstständigkeit.
Bei der Absicherung im Alter wird es schwerer, den Vergleich zu ziehen. Auch mit den freiwilligen Beiträgen bleibt das Versorgungswerk da eine Blackbox. Viel besser als die DRV. Aber im Zweifelsfall weniger solvent als der Staat. Und mit weniger Aussicht auf Querfinanzierung.
Die Besoldung im öD hängt halt kalkulierbar von a) dem Statusamt (also den Beförderungen von der A13 an) und b) der Erfahrungsstufe ab.
Die Stufen sind relativ klar kalkulierbar, alle 2, 3 und 4 Jahre. Jedenfalls in den Stufen, in denen es Spaß macht. Die Entwicklung ist also klar kalkulierbar (selbst wenn man alle paar Jahre die Anpassungen mit einrechnet).
Sowohl was das Nettomonatseinkommen, den Nettostundenlohn angeht, kann man da als Angestellter RA besser wegkommen. Ich sprach da nicht von Selbstständigkeit.
Bei der Absicherung im Alter wird es schwerer, den Vergleich zu ziehen. Auch mit den freiwilligen Beiträgen bleibt das Versorgungswerk da eine Blackbox. Viel besser als die DRV. Aber im Zweifelsfall weniger solvent als der Staat. Und mit weniger Aussicht auf Querfinanzierung.