20.12.2024, 16:23
Hallo zusammen,
ich hänge leider an der Frage, mit wem ein Vertrag zustande kam. Der Kläger wurde ärztlich in einer Nebenstätte einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft behandelt. Mit wem kam der Vertrag zustande? Es liegen keine Unterlagen vor und auch Beck Online liefert leider nichts brauchbares... Ich tendiere zu einem Vertragsschluss mit der Hauptstätte. Was meint ihr?
Viele Grüße
ich hänge leider an der Frage, mit wem ein Vertrag zustande kam. Der Kläger wurde ärztlich in einer Nebenstätte einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft behandelt. Mit wem kam der Vertrag zustande? Es liegen keine Unterlagen vor und auch Beck Online liefert leider nichts brauchbares... Ich tendiere zu einem Vertragsschluss mit der Hauptstätte. Was meint ihr?
Viele Grüße
20.12.2024, 16:36
Da wirst du letztlich ganz klassisch die Erklärungen beider Seiten nach §§ 133, 157 BGB auslegen müssen, um festzustellen, mit wem der Vertrag geschlossen wurde; d.h. ob es mit dem einzelnen Behandler ist, ob es mit der Berufsausübungsgemeinschaft als Ganzes ist oder ob es eine seperate die Nebenstätte betreibende Entität ist. Das hängt natürlich dann vom Parteivortrag ab, insbesondere eben desjenigen, der sich auf den geschlossenen Vertrag beruft. Denn derjenige ist insofern darlegungs- und beweisbelastet, das er Vertragspartei ist und/oder ein Recht aus dem Vertrag geltend machen kann (ggf. gewillkürte Prozessstandschaft).
20.12.2024, 20:13
Ist die Nebenstätte denn rechtsfähig? Wohl kaum.
Wieso liegen keine Unterlagen vor? Sind die Patientenakten nicht beigezogen?
Ist der behandelnde Arzt angestellt oder Mitglied der Gemeinschaft?
Dazu muss es aber auch Rechtsprechung und Literatur geben. Entweder zu 33 Ärzte-ZV oder in der Kommentierung zum Heilbehandlungsvertrag. Schau z.B. hier Rn. 14: https://kommentar.bema-goz.de/asgard/asg..._123%27%5D
Die Gemeinschaft steht am Klingelschild, die Behandler können wechseln. Ist glaube ich eher ein Standardproblem (hatte ich glaube ich auch schon mal zu entscheiden).
Wieso liegen keine Unterlagen vor? Sind die Patientenakten nicht beigezogen?
Ist der behandelnde Arzt angestellt oder Mitglied der Gemeinschaft?
Dazu muss es aber auch Rechtsprechung und Literatur geben. Entweder zu 33 Ärzte-ZV oder in der Kommentierung zum Heilbehandlungsvertrag. Schau z.B. hier Rn. 14: https://kommentar.bema-goz.de/asgard/asg..._123%27%5D
Die Gemeinschaft steht am Klingelschild, die Behandler können wechseln. Ist glaube ich eher ein Standardproblem (hatte ich glaube ich auch schon mal zu entscheiden).