23.11.2024, 16:12
Gibt es Richter oder Richterinnen am Sozialgericht? Könnte jemand berichten, wie es ihm dort gefällt?
Ist es spannend oder eher eine monotone Arbeit?
Ich hatte bisher keine Berührung mit den Sozialgesetzbüchern und kann mir darunter nicht viel vorstellen, aber würde mich gerne mal damit befassen, um zu wissen, ob das was für mich sein könnte. Zum jetziges Zeitpunkt kann ich mir aber darunter nichts vorstellen
Ist es spannend oder eher eine monotone Arbeit?
Ich hatte bisher keine Berührung mit den Sozialgesetzbüchern und kann mir darunter nicht viel vorstellen, aber würde mich gerne mal damit befassen, um zu wissen, ob das was für mich sein könnte. Zum jetziges Zeitpunkt kann ich mir aber darunter nichts vorstellen
23.11.2024, 16:44
Was willst du wissen. Gibt Rechtsgebiete (As,Al, So) die sind rechtlich anspruchsvoll und haben keinen medizinischen Aufhänger. Dann gibt es noch welche mit medizinischem Background. Insgesamt sehr interessant und man man Leuten (im kleinen Rahmen) nicht wirklich helfen.
Kollegen nett und junge Belegschaft. Arbeitsbelastung mehr als im Rahmen.
Kurzum: Beste Entscheidung meines Lebens.
Kollegen nett und junge Belegschaft. Arbeitsbelastung mehr als im Rahmen.
Kurzum: Beste Entscheidung meines Lebens.
23.11.2024, 17:27
Ich selbst bin in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber höre immer wieder nur gutes vom SG. Aber im Schnitt ist die Belastung dort höher, als am VG. Und man muss ein Interesse für Medizin mitbringen, weil wohl 50% des Dezernats medizinische Sachen sind. Und man sitzt wohl recht viel (mdl. Verhandlung), das muss man auch mögen.
23.11.2024, 21:18
(23.11.2024, 16:44)Law.NRW schrieb: Was willst du wissen. Gibt Rechtsgebiete (As,Al, So) die sind rechtlich anspruchsvoll und haben keinen medizinischen Aufhänger. Dann gibt es noch welche mit medizinischem Background. Insgesamt sehr interessant und man man Leuten (im kleinen Rahmen) nicht wirklich helfen.
Kollegen nett und junge Belegschaft. Arbeitsbelastung mehr als im Rahmen.
Kurzum: Beste Entscheidung meines Lebens.
Man kann Menschen helfen oder man kann Menschen nicht helfen? 😅
Ich würde gerne wissen, ob die dortigen Rechtsgebiete meinem Interesse entsprechen. Aber ich habe keine Ahnung, was einen dort erwartet. Da ich mich aber bald entscheiden will, wo ich mich bewerben soll, fände ich es schade, wenn ich mich damit mal nicht auseinander setze.
Denn vllt würde ich es mögen. Nur leider hatte ich wie gesagt, bisher keine Berührungspunkte damit. Wie könnte ich einen realistischen Einblick bekommen? Und für welche Rechtsgebiete stehen die von dir genutzten Abkürzungen?
25.11.2024, 19:55
Ob man glaubt ob man Menschen damit wirklich helfen kann, das hängt von der eigenen politischen Einstellung ab. Ich sag’s mal so, wenige dort werden nicht gendern.. Von der Behördenseite betrachtet hatte ich schon einige Verfahren zu betreuen (zum Glück nur vertretungsweise). Anspruchsvoll war das alles ganz und gar nicht (hauptsächlich SGB 12 und 9). Das mag bei privatem Krankenversicherungsrecht wohl anders sein, beim „täglich Brot“ wird man aber vor allem mit juristischen Vorträgen auf unterstem Niveau konfrontiert. „Der Bescheid X ist rechtswidrig, verletzt meinen Mandanten in seinen Rechten und muss aufgehoben werden, weil für den neuen PC ungerechterweise kein Sonderbedarf anerkannt wurde.“ Dann knallt der Anwalt oder Selbstkläger einem noch einen Haufen ungeordneter Akten vor den Latz und los geht der Amtsermittlungsgrundsatz. Bei den geringen Streitwerten und diesen Klägern macht der Aufwand besonders viel Spaß. Die Urteile die dann dabei rauskommen vonseiten des SG sind auch oft abenteuerlich und sehr „sozial“. Wie, der Mandant hat keine Nachweise vorgelegt und gleich geklagt? Egal, trotzdem Klage begründet, weil Existenzminimum (ein von der Rechtsordnung schon sehr gedehnter Begriff). Der Mandant hat zu viel Sozialhilfe bekommen, den Bescheid nicht gelesen und Zusatzeinkünfte nicht angegeben, hat jetzt aber alles verprasst (so wie immer, denn Nachweise werden auch hier meistens keine verlangt)? Kein Anspruch auf Rückforderung wegen Existenzminimum. Der krasseste Fall den ich in meiner Praxis mal betreut habe war ein SGB-12er der sechsstellige Beträge aus einer Erbschaft angeblich in der eigenen Wohnung „verloren“ hatte, das Konto reihenweise Amazonkäufe im 5-stelligen Bereich in den Monaten davor aufwies und trotzdem jedenfalls darlehensweise den Anspruch vom SG zugesprochen bekam. Kurzum, eine gewisse ideologische Brille braucht es einfach dazu, um den Job zu machen. Für alles andere gibt es dann ja noch die zweite Instanz. Dann kriegt man es auch immer wieder mit den gleichen Klägern zu tun die immer wieder Verfahren anstrengen, meistens auch dieselben Anwälte, oft gleichzeitig deren Betreuer, die mit minimalem Aufwand und PKH sich in einer stoischen Regelmäßigkeit wieder melden. Oft hat man das Gefühl, dass so auch die Rechtsprechung ausfällt. In der Verwaltung ist man einiges an abwegigem Arbeitsaufwand, Ineffektivität und Zeitverschwendung gewohnt, aber das Sozialrecht (jedenfalls in den Bereichen) kann m wirklich keinem empfehlen. an.
25.11.2024, 20:13
(25.11.2024, 19:55)Sesselpupser schrieb: Ob man glaubt ob man Menschen damit wirklich helfen kann, das hängt von der eigenen politischen Einstellung ab. Ich sag’s mal so, wenige dort werden nicht gendern.. Von der Behördenseite betrachtet hatte ich schon einige Verfahren zu betreuen (zum Glück nur vertretungsweise). Anspruchsvoll war das alles ganz und gar nicht (hauptsächlich SGB 12 und 9). Das mag bei privatem Krankenversicherungsrecht wohl anders sein, beim „täglich Brot“ wird man aber vor allem mit juristischen Vorträgen auf unterstem Niveau konfrontiert. „Der Bescheid X ist rechtswidrig, verletzt meinen Mandanten in seinen Rechten und muss aufgehoben werden, weil für den neuen PC ungerechterweise kein Sonderbedarf anerkannt wurde.“ Dann knallt der Anwalt oder Selbstkläger einem noch einen Haufen ungeordneter Akten vor den Latz und los geht der Amtsermittlungsgrundsatz. Bei den geringen Streitwerten und diesen Klägern macht der Aufwand besonders viel Spaß. Die Urteile die dann dabei rauskommen vonseiten des SG sind auch oft abenteuerlich und sehr „sozial“. Wie, der Mandant hat keine Nachweise vorgelegt und gleich geklagt? Egal, trotzdem Klage begründet, weil Existenzminimum (ein von der Rechtsordnung schon sehr gedehnter Begriff). Der Mandant hat zu viel Sozialhilfe bekommen, den Bescheid nicht gelesen und Zusatzeinkünfte nicht angegeben, hat jetzt aber alles verprasst (so wie immer, denn Nachweise werden auch hier meistens keine verlangt)? Kein Anspruch auf Rückforderung wegen Existenzminimum. Der krasseste Fall den ich in meiner Praxis mal betreut habe war ein SGB-12er der sechsstellige Beträge aus einer Erbschaft angeblich in der eigenen Wohnung „verloren“ hatte, das Konto reihenweise Amazonkäufe im 5-stelligen Bereich in den Monaten davor aufwies und trotzdem jedenfalls darlehensweise den Anspruch vom SG zugesprochen bekam. Kurzum, eine gewisse ideologische Brille braucht es einfach dazu, um den Job zu machen. Für alles andere gibt es dann ja noch die zweite Instanz. Dann kriegt man es auch immer wieder mit den gleichen Klägern zu tun die immer wieder Verfahren anstrengen, meistens auch dieselben Anwälte, oft gleichzeitig deren Betreuer, die mit minimalem Aufwand und PKH sich in einer stoischen Regelmäßigkeit wieder melden. Oft hat man das Gefühl, dass so auch die Rechtsprechung ausfällt. In der Verwaltung ist man einiges an abwegigem Arbeitsaufwand, Ineffektivität und Zeitverschwendung gewohnt, aber das Sozialrecht (jedenfalls in den Bereichen) kann m wirklich keinem empfehlen. an.
Geht das auch noch zynischer?
Sozialgerichtsbarkeit als eine besondere Form der Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl § 1 SGG, ist womöglich eine gute Ausgangsbasis, um sich das etwas deutlich zu machen. Weite Teile können stark medizinisch geprägt sein, der weit überwiegende Teil wird in tatsächlicher Hinsicht auch viel von diesen beurteilenden Sachverständigengutachten geprägt sein.
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Kläger in der Regel jemand ist, der geltend macht, dass der Sozialversicherungsträger und/oder die entscheidende Behörde ihm rechtswidrig eine Leistung völlig versagt oder sie falsch bemessen hat. Dabei geht es aber nicht nur, um das von dir dargestellte Klientel, sondern auch bspw. um Fragen, ob ein bestimmter Schaden in die Zuständigkeit der Kranken- oder Unfallversicherung fällt mit erheblichen Unterschieden im Leistungsanspruch; Rehabilitationsleistungen in Folge von Krankheit o.ä; es geht hier gerade nicht nur um ALG 2 bzw. Bürgergeld, sondern um viel mehr. Auch zum Beispiel um die Frage, wann Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig sind oder nicht, oder wer ggf. die damit zusammenhängenden Beiträge zu entrichten hat (vgl. das bekannte BSG Urteil zu Stationsentgelten). Auch Fall der Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder auch Schwerbehindertenrecht und die damit zusammenhängenden Ansprüche und Rechte.
Ja, die Gebühren verhalten sich völlig anders (siehe im GKG die entsprechenden Sonderregeln im KV). Das liegt jedoch schlicht daran, dass die entsprechenden Sozialversicherungsträger oder Behörden elementare Leistungen erbringen auf deren Gewährung der Betroffene womöglich angewiesen ist sei es zum Erhalt seiner Existenz oder auch zur Fortführung seiner Erwerbstätigkeit bzw. der Möglichkeit eine solche überhaupt wiederaufnehmen zu können; bspw. bei Übernahme von Heilbehandlungskosten durch die KV, Rentenansprüche, Leistungen der Unfallversicherung, Rehabilitations- und Wiedereingliederungshilfen, usw.