08.11.2024, 11:26
Hallo,
ich Dreh noch durch weil ich auf folgende Frage keine Antwort finde:
Ist ein Jurist als Sachgebietsleiter der Steuerverwaltung in der Laufbahngruppe Allgemeine Dienste? Oder Laufbahngruppe Steuerverwaltung?
Danke für jede Hilfe!
ich Dreh noch durch weil ich auf folgende Frage keine Antwort finde:
Ist ein Jurist als Sachgebietsleiter der Steuerverwaltung in der Laufbahngruppe Allgemeine Dienste? Oder Laufbahngruppe Steuerverwaltung?
Danke für jede Hilfe!
08.11.2024, 11:42
Welches Land?
08.11.2024, 11:52
Also eine Laufbahngruppe "Steuerverwaltung" gibt es nicht. Laufbahngruppen sind 1.1, 1.2 etc. Juristen sind da in 2.2 (höherer Dienst). Als SGL in einem Finanzamt bist du dann Steuerbeamter, womit das Steuerbeamtenausbildungsgesetz für dich gilt (§ 5).
Oder auf welchen Unterschied willst du hinaus?
Oder auf welchen Unterschied willst du hinaus?
08.11.2024, 11:59
(08.11.2024, 11:52)Homer S. schrieb: Also eine Laufbahngruppe "Steuerverwaltung" gibt es nicht. Laufbahngruppen sind 1.1, 1.2 etc. Juristen sind da in 2.2 (höherer Dienst). Als SGL in einem Finanzamt bist du dann Steuerbeamter, womit das Steuerbeamtenausbildungsgesetz für dich gilt (§ 5).
Oder auf welchen Unterschied willst du hinaus?
Er meint, dass die Beamtenvorschriften mancher Länder eben auch sog. Fachrichtungen vorsehen bzw. explizit auflisten:
vgl. § 13 II NBG; das ist aber wohl etwas landesabhängiges. § 14 I LBG BW spricht nur von "zugeordneten Ämter derselben Fachrichtung", das BBG (Bund) ähnlich.
@TE
Welchen Unterschied soll das denn deines Erachtens darstellen?
08.11.2024, 12:13
Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
08.11.2024, 12:17
(08.11.2024, 12:13)MargeSimpson schrieb: Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Die Frage wäre jetzt, warum genau das ein Problem darstellen solle.
Sofern du mal die Lebensläufe von Spitzenbeamten (B-Besoldung oder hohe R-Besoldung) betrachtest, dann wirst du feststellen, dass sog. Laufbahnwechsel auch ggf. fächerübergreifend nicht unüblich sind. Juristen sind typischerweie lediglich für Justiz, Allgemeine Dienste und ggf. Steuerverwaltung qualifiziert; selten ausnahmsweise bspw. Polizei (u.a. NRW). Das ist aber unerheblich, da für alle Stellen, die für dich als Jurist in Betracht kommen, wie Einstieg A13 in der Finanzverwaltung, du ohnehin qualifiziert bist als Volljurist, da man mit der Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung erhält.
08.11.2024, 12:57
(08.11.2024, 12:17)RefNdsOL schrieb:(08.11.2024, 12:13)MargeSimpson schrieb: Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Die Frage wäre jetzt, warum genau das ein Problem darstellen solle.
Sofern du mal die Lebensläufe von Spitzenbeamten (B-Besoldung oder hohe R-Besoldung) betrachtest, dann wirst du feststellen, dass sog. Laufbahnwechsel auch ggf. fächerübergreifend nicht unüblich sind. Juristen sind typischerweie lediglich für Justiz, Allgemeine Dienste und ggf. Steuerverwaltung qualifiziert; selten ausnahmsweise bspw. Polizei (u.a. NRW). Das ist aber unerheblich, da für alle Stellen, die für dich als Jurist in Betracht kommen, wie Einstieg A13 in der Finanzverwaltung, du ohnehin qualifiziert bist als Volljurist, da man mit der Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung erhält.
Für die Steuerverwaltung gilt tatsächlich die Besonderheit, dass man dieses Einweisungsjahr mit dem entsprechenden Theorieteil machen muss - auch wenn man mit A16 kommt.
08.11.2024, 13:16
(08.11.2024, 12:17)RefNdsOL schrieb:(08.11.2024, 12:13)MargeSimpson schrieb: Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Die Frage wäre jetzt, warum genau das ein Problem darstellen solle.
Sofern du mal die Lebensläufe von Spitzenbeamten (B-Besoldung oder hohe R-Besoldung) betrachtest, dann wirst du feststellen, dass sog. Laufbahnwechsel auch ggf. fächerübergreifend nicht unüblich sind. Juristen sind typischerweie lediglich für Justiz, Allgemeine Dienste und ggf. Steuerverwaltung qualifiziert; selten ausnahmsweise bspw. Polizei (u.a. NRW). Das ist aber unerheblich, da für alle Stellen, die für dich als Jurist in Betracht kommen, wie Einstieg A13 in der Finanzverwaltung, du ohnehin qualifiziert bist als Volljurist, da man mit der Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung erhält.
Die Frage ist insofern relevant, dass Die Ausschreibung der allgemeinen Verwaltung voraussetzt, dass man als Beamter die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstieg Amt der Fachrichtung allgemeine Dienste hat, und mir daher nicht klar ist, ob man aus der Steuerverwaltung in die allgemeine Verwaltung wechseln kann
08.11.2024, 13:21
(08.11.2024, 13:16)MargeSimpson schrieb:(08.11.2024, 12:17)RefNdsOL schrieb:(08.11.2024, 12:13)MargeSimpson schrieb: Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Die Frage wäre jetzt, warum genau das ein Problem darstellen solle.
Sofern du mal die Lebensläufe von Spitzenbeamten (B-Besoldung oder hohe R-Besoldung) betrachtest, dann wirst du feststellen, dass sog. Laufbahnwechsel auch ggf. fächerübergreifend nicht unüblich sind. Juristen sind typischerweie lediglich für Justiz, Allgemeine Dienste und ggf. Steuerverwaltung qualifiziert; selten ausnahmsweise bspw. Polizei (u.a. NRW). Das ist aber unerheblich, da für alle Stellen, die für dich als Jurist in Betracht kommen, wie Einstieg A13 in der Finanzverwaltung, du ohnehin qualifiziert bist als Volljurist, da man mit der Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung erhält.
Die Frage ist insofern relevant, dass Die Ausschreibung der allgemeinen Verwaltung voraussetzt, dass man als Beamter die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstieg Amt der Fachrichtung allgemeine Dienste hat, und mir daher nicht klar ist, ob man aus der Steuerverwaltung in die allgemeine Verwaltung wechseln kann
Wenn du die Laufbahnbefähigung für die LG 2, 2. EA in der Fachrichtung allgemeine Dienste hast, dann geht das. Und sofern du die Befähigung zum Richteramt hast, davon gehe ich jetzt mal aus, dann hast du in der Regel auch automatisch die Laufbahnbefähigung für die LG 2, 2. EA in der Fachrichtung allgemeine Dienste. Alternativ musst du sonst in deine landesrechtlichen Beamtenvorschriften schauen LBG bzw. Laufbahnverordnung, da findet sich in der Regel diese Bestimmung mit der Befähigung zum Richteramt; vgl. § 32 S. 1 NLVO (für Nds).
09.11.2024, 09:02
Interne Laufbahn sind egal, wenn du Volljurist bist kannst du von einer A9-Stelle direkt auf eine A13-Stelle wechseln, solange es hD ist. Die Fachlaufbahnen sind zT tabu, hierfür braucht man andere Ausbildung (zB Naturwissenschaften und Technik oder Polizei).