28.10.2024, 17:33
Hallo zusammen,
ich habe mir die Frage gestellt, wie man sich als Verwaltungsjurist relevant fortbilden kann. Ich interessiere mich für einen Wechsel in die Verwaltung als bisheriger Syndikusanwalt und meine Zielvorstellung wäre in jedem Berufsfeld, im Laufe einer Karriere dazuzulernen und sich auch inhaltlich zu entwickeln. Nun stelle ich mir die Frage, ob dies auch in der Verwaltung honoriert wird. Bspw. könnte man einschlägig promovieren oder entsprechende Master (Master of Public Administration, etwa an der Hertie School, Speyer, ggf. auch Ausland) absolvieren. Oder sind in der Verwaltung allein die Beurteilungen entscheidend, weniger der Lebenslauf?
Wäre sehr interessiert an eurer Meinung!
Grüße
ich habe mir die Frage gestellt, wie man sich als Verwaltungsjurist relevant fortbilden kann. Ich interessiere mich für einen Wechsel in die Verwaltung als bisheriger Syndikusanwalt und meine Zielvorstellung wäre in jedem Berufsfeld, im Laufe einer Karriere dazuzulernen und sich auch inhaltlich zu entwickeln. Nun stelle ich mir die Frage, ob dies auch in der Verwaltung honoriert wird. Bspw. könnte man einschlägig promovieren oder entsprechende Master (Master of Public Administration, etwa an der Hertie School, Speyer, ggf. auch Ausland) absolvieren. Oder sind in der Verwaltung allein die Beurteilungen entscheidend, weniger der Lebenslauf?
Wäre sehr interessiert an eurer Meinung!
Grüße
28.10.2024, 17:59
(28.10.2024, 17:33)nik schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mir die Frage gestellt, wie man sich als Verwaltungsjurist relevant fortbilden kann. Ich interessiere mich für einen Wechsel in die Verwaltung als bisheriger Syndikusanwalt und meine Zielvorstellung wäre in jedem Berufsfeld, im Laufe einer Karriere dazuzulernen und sich auch inhaltlich zu entwickeln. Nun stelle ich mir die Frage, ob dies auch in der Verwaltung honoriert wird. Bspw. könnte man einschlägig promovieren oder entsprechende Master (Master of Public Administration, etwa an der Hertie School, Speyer, ggf. auch Ausland) absolvieren. Oder sind in der Verwaltung allein die Beurteilungen entscheidend, weniger der Lebenslauf?
Wäre sehr interessiert an eurer Meinung!
Grüße
In der Verwaltung sind die Beurteilugen entscheidend ja, aber die werden entsprechend angepasst, wenn du gefördert werden sollst/als Beförderungskandidat gehandelt wirst von deinen Dienstvorgesetzten. Ein äußerst beliebtes Wort im Personalentwicklungskonzept der öff. Verwaltung ist die sog. "Verwendungsbreite", die in der Regel durch Abordnungen/Sonderverwendungen und/oder Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben (bspw. Pressesprecher) erfolgt. Zusätzlich kann sich ein hohes Maß an Mobilität, was eben auch bei Abordnungen bedeutsam ist, bezahlt machen. Wer tatsächlich über A15, d.h. A16 oder gar in die B-Besoldung möchte, wird regelmäßig nicht um (ggf. mehrere) Wechsel der Behörde und (Stadtstaaten ausgenommen) des Dienstortes umher kommen.