27.10.2024, 14:54
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
27.10.2024, 15:14
(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
Deine Besoldung richtet sich nach deinem Dienstposten. Dieser ist entsprechend bewertet. Oftmals kommen auch gebündelte Bewertungen A13/A14 vor, in Ministerien ggf. auch bis A15 gebündelt, dann kann schon allein durch Zeit und entsprechende dienstliche Beurteilungen der Aufstieg kommen.
A14 stellt aber grds. bereits ein Beförderungsamt dar, sodass - sofern dein aktueller Dienstposten eben nicht A14 oder höherwertig besoldet ist - du dich auf einen A14+ Dienstposten bewerben musst um A14 erhalten zu können. Die Stellen werden in der Regel in den jeweiligen Ministerialblättern ausgeschrieben, es gilt Art. 33 II GG, § 9 I BBG bzw. die jeweilige LBG Norm. Dabei sind natürlich neben den Examina auch und insbesondere die dienstlichen Beurteilungen maßgeblich, ggf. auch zusätzliches weiteres Engagement wie erfolgte Abordnungen und Sonderverwendungen sowie Erfahrung und Eignung für einen höheren Dienstposten.
Im Grundsatz darf ein Beamter höherwertig verwendet werden, d.h. auch wenn du A13 besoldet bist, darfst dir bspw. eine A15 Stelle zugewiesen werden intern, ohne dass du dieser Besoldungsgruppe angehörst. Anders herum darf jedoch ein Beamter grundsätzlich/in der Regel nicht unter seiner gegenwärtigen Besoldung beschäftigt werden.
Ob ein Aufstieg erfolgt hängt auch mit dem Stellenkegel deiner Behörde zusammen, d.h. der Anzahl der Dienstposten einer bestimmten Besoldungsgruppe. Das lässt sich dem jeweiligen Einzelhaushalt im Landeshaushalt entnehmen und ist in der Regel über das Landesparlament oder Finanzministerium einsehbar. Wenn deine Behörde nur 1 A14 Stelle für den Behördenleiter hat, ist das natürlich eine andere Situation als wenn, wie in Ministerien nicht selten, es vom Verhältnis 4 A13 und 30 A14 Stellen und 35 A15 Stellen gibt. Bei einem Einstieg im Landesministerium erfolgt regelmäßig 1 Jahr nach Abschluss der Probezeit die Beförderung auf A14.
27.10.2024, 15:24
(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
Gute Noten schaden nie... Bin selbst in der Finanzverwaltung bzw im Ministerium. Für den Aufstieg sind grds nur deine Beurteilungen relevant. Es gibt aber bestimmt Stellen, bei denen du schneller mit einer Beförderung rechnen kannst als anderswo, zB im Ministerium. Hier spielt die Note teilweise (noch) eine entscheidende Rolle. Je nach Stelle und Chef kann ein vb nötig sein.
Zudem: regelmäßig wechseln Leute von uns in die Finanzgerichtsbarkeit oder ins BMF oder in internationale Verwendungen, bei allen spielt die Note eine große Rolle. Von daher die Empfehlung: Wenn dich die genannten Stellen, Laufbahnen interiesseren: Verbesserungsversuch machen. Wenn du einfach Führungskraft in einem Amt werden willst kannst du dir die Mühe sparen.
28.10.2024, 10:23
(27.10.2024, 15:24)Homer S. schrieb:(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: [...]
[...]
Zudem: regelmäßig wechseln Leute von uns in die Finanzgerichtsbarkeit [...], bei allen spielt die Note eine große Rolle. [...]
Weißt du, wie die Notenvoraussetzungen für die Finanzgerichtsbarkeit so aussehen, wenn man ein paar Jahre SGL in der Finanzverwaltung war? Doppel-VB erforderlich?
28.10.2024, 10:53
(28.10.2024, 10:23)Phaeno schrieb:(27.10.2024, 15:24)Homer S. schrieb:(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: [...]
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Zudem: regelmäßig wechseln Leute von uns in die Finanzgerichtsbarkeit [...], bei allen spielt die Note eine große Rolle. [...]
Weißt du, wie die Notenvoraussetzungen für die Finanzgerichtsbarkeit so aussehen, wenn man ein paar Jahre SGL in der Finanzverwaltung war? Doppel-VB erforderlich?
Das regelt tatsächlich jedes FG selbst. Grundsätzlich wollen die schon ein doppel-VB, hier ist aber viel durch andere Qualitäten zu regeln. zB einschlägige Dissertation, Steuerberaterexamen absolviert, Master im Steuerrecht etc... Aber würde behaupten, dass man ohne zusätzliche Qualifikation in dem Job des Finanzrichters ohnehin nicht überleben würde, auch mit DoppelVB und Tätigkeit als SGL.
Wenn dich der Job des FG Richters interessiert, am 6.11 oder so um den Dreh findet beim FG Münster eine Vorstellung des Jobs statt.