15.10.2024, 17:26
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Nebentätigkeit im Ref. War jemand von euch selbstständig als Korrekturassistent tätig? Es wird gefordert dass ich eine Bescheinigung über die Höhe der monatlichen Bruttovergütung einreiche, aber eine solche hat man ja mangels Arbeitgeber nicht und die Vergütung varriiert auch entsprechend des Korrekturvolumens. Wie seid ihr damit umgegangen?
Vielen Dank!
Ich habe eine Frage zur Nebentätigkeit im Ref. War jemand von euch selbstständig als Korrekturassistent tätig? Es wird gefordert dass ich eine Bescheinigung über die Höhe der monatlichen Bruttovergütung einreiche, aber eine solche hat man ja mangels Arbeitgeber nicht und die Vergütung varriiert auch entsprechend des Korrekturvolumens. Wie seid ihr damit umgegangen?
Vielen Dank!
15.10.2024, 17:47
Ich bin auch selbstständiger Korrekturassistent als Ref.
Bei uns wurde das nicht gefragt, da musste man auf der Anzeige nur angeben, ob regelmäßig oder nicht und wie viel es ist. Am Ende ist ja vor allem entscheidend, ob es sich besoldungsmindernd auswirkt.
Sofern dir das bislang einfach so mitgeteilt wurde, dass du eine solche Bescheinigung einreichen solltest, wird das einfach die Standardvorgehensweise bei Nebentätigkeiten sein; das heißt, wenn ein Standard(behörden)ablauf auf deine Situation nicht zutrifft, dann kannst du am besten bei der entsprechenden Stelle nachfragen. Ich habe auch zuvor einiges dazu bei unserem Besoldungsamt nachgefragt, weil es bei uns ein generisches Nebentätigkeitsformular für alle Landesbediensteten gibt, was dann als Referendar auch bei manchen Feldern eine Herausforderung darstellen kann.
Ruf einfach mal entweder bei deiner Referendarpersonalstelle und/oder bei deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Besoldungsamt an, in der Regel sind die ganz nett und geben gerne Auskunft; schließlich zeigt man, dass man durchaus die Absicht hat es richtig zu machen.
Bei uns wurde das nicht gefragt, da musste man auf der Anzeige nur angeben, ob regelmäßig oder nicht und wie viel es ist. Am Ende ist ja vor allem entscheidend, ob es sich besoldungsmindernd auswirkt.
Sofern dir das bislang einfach so mitgeteilt wurde, dass du eine solche Bescheinigung einreichen solltest, wird das einfach die Standardvorgehensweise bei Nebentätigkeiten sein; das heißt, wenn ein Standard(behörden)ablauf auf deine Situation nicht zutrifft, dann kannst du am besten bei der entsprechenden Stelle nachfragen. Ich habe auch zuvor einiges dazu bei unserem Besoldungsamt nachgefragt, weil es bei uns ein generisches Nebentätigkeitsformular für alle Landesbediensteten gibt, was dann als Referendar auch bei manchen Feldern eine Herausforderung darstellen kann.
Ruf einfach mal entweder bei deiner Referendarpersonalstelle und/oder bei deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Besoldungsamt an, in der Regel sind die ganz nett und geben gerne Auskunft; schließlich zeigt man, dass man durchaus die Absicht hat es richtig zu machen.