10.09.2024, 12:45
Hallo zusammen,
ich habe mich für das Referendariat in Brandenburg beworben und wurde in Cottbus angenommen, würde allerdings lieber nach Frankfurt Oder.
Weiß jemand, wie das ist, wenn ich jetzt den Platz in Cottbus ablehne. Könnte ich über das Nachrückverfahren theoretisch noch im November in Frankfurt Oder reinkommen? Oder war es das dann für diesen Einstellungstermin und ich muss bis Februar/Mai warten?
Danke für Eure Hilfe!
ich habe mich für das Referendariat in Brandenburg beworben und wurde in Cottbus angenommen, würde allerdings lieber nach Frankfurt Oder.
Weiß jemand, wie das ist, wenn ich jetzt den Platz in Cottbus ablehne. Könnte ich über das Nachrückverfahren theoretisch noch im November in Frankfurt Oder reinkommen? Oder war es das dann für diesen Einstellungstermin und ich muss bis Februar/Mai warten?
Danke für Eure Hilfe!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
10.09.2024, 13:46
Technisch betrachtet wirst du im Ref in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis eingestellt, das aber nicht etwa zu Gericht X besteht, sondern zum Land. Das heißt ein Einstellungsangebot heißt eine Einstellung zum Land. Eine Ablehnung einer angebotenen Einstellung führt damit in der Regel zum Ausscheiden aus dieser Einstellungsrunde, schließlich hat man ein Einstellungsangebot erhalten. Nachrückverfahren sind für die Kandidaten vorgesehen, denen trotz Bewerbung aus Kapazitätsgründen zunächst kein Platz angeboten werden konnte, nun aber aufgrund von Absagen anderer Kandidaten noch ein Platz freigeworden ist; mithin diese Kandidaten nachrücken.
Für die Frage, ob ggf. nachträglich noch eine Änderung des zugewiesenen Ortes möglich ist, ist bei der Einstellungsbehörde (idR OLG) zu erfragen; nur die wird deiner "Beschwer" auch abhelfen können - alles andere hilft nicht.
Für die Frage, ob ggf. nachträglich noch eine Änderung des zugewiesenen Ortes möglich ist, ist bei der Einstellungsbehörde (idR OLG) zu erfragen; nur die wird deiner "Beschwer" auch abhelfen können - alles andere hilft nicht.
12.09.2024, 18:11
Ruf mal bei den beiden Damen dort an. Die sind sehr sehr freundlich und bemüht.
Meines Wissens ist es in der Tat so, dass du dann für diesen Durchgang raus bist.
Ich bin selbst im August gestartet und pendel nach Neuruppin, genau weil ich Sorge hatte, am Ende in Cottbus zugewiesen zu werden
Meines Wissens ist es in der Tat so, dass du dann für diesen Durchgang raus bist.
Ich bin selbst im August gestartet und pendel nach Neuruppin, genau weil ich Sorge hatte, am Ende in Cottbus zugewiesen zu werden