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  5. Konkludent erklärte Aufrechnung anstelle ZBR
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Konkludent erklärte Aufrechnung anstelle ZBR
al_kurdi
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#1
07.09.2024, 18:51
Hallo an alle,

im Kaiserskript "Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen" steht auf Seite 22, Rn. 38 "- Wenn der Beklagte gegenüber einem Zahlungsanspruch wegen eines eigenen bezifferten Geldanspruch ein "Zurückbehaltungsrecht" geltend macht, ist das eine konkludent erklärte Aufrechnung"

Ist diese Passage so zu verstehen, dass jedes mal wenn eine Partei solch ein Zurückbehaltungsrecht Geld gegen Geld geltend macht, man als Gericht dies als Aufrechnungserklärung umdeuten muss ?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2024, 18:52 von al_kurdi.)
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 200
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#2
07.09.2024, 19:05
Im Regelfall ja. Wobei die dogmatische Lösung nicht zwingend die Umdeutung sein muss. Siehe etwa MüKoBGB/Krüger § 273 BGB Rn. 75, mwN.

Allgemeiner Tipp: Wenn sich dir etwas nicht erschließt, ruhig und gerne im Grüneberg nachlesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2024, 19:06 von Die Spitze der Sozialkompetenz.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.945
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
08.09.2024, 16:42
So absolut würde ich das nicht sagen. Ist halt Auslegungssache...
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