20.08.2024, 23:18
Hallo zusammen,
ich bin Referendar in Bayern, der schon einige Krankheitstage aufzuweisen hat. Ich wollte fragen, ob jemand näher Kenntnisse dazu hat, inwieweit die Fehltage negative Auswirkungen auf eine Bewerbung für den Staatsdienst haben könnten? Wird das im Vorstellungsgespräch dann thematisiert oder bei der amtsärztlichen Untersuchung?
Vielen Dank vorab schon mal :)
ich bin Referendar in Bayern, der schon einige Krankheitstage aufzuweisen hat. Ich wollte fragen, ob jemand näher Kenntnisse dazu hat, inwieweit die Fehltage negative Auswirkungen auf eine Bewerbung für den Staatsdienst haben könnten? Wird das im Vorstellungsgespräch dann thematisiert oder bei der amtsärztlichen Untersuchung?
Vielen Dank vorab schon mal :)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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21.08.2024, 14:41
Grundsatzentscheidung des BVerwG zur gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers seit 2013 Az: 2 C 12/11, ZBR 2014, 89:
Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.
Speziell zu häufigen Erkrankungen eine Entscheidung kurz danach aus 2013 Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162:
Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.
Das heißt, sofern du nicht ernsthaft chronisch erkrankt bist, immunsupprimiert bist oder eine sehr unglückliche anderweitige genetische Prädisposition besteht und daher schon jetzt die überwiegende Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte, dass du dauerhaft ständig krank sein wirst, wird da kein Problem bestehen; du hast jetzt auch nicht erwähnt, dass so etwas der Grund sei, sondern eher einfach ggf. "Pech" gehabt und jede Erkrankungswelle mitgenommen - das kann je nach Lebensstil, Stress, Schlaf etc. durchaus mal vorkommen. Die Beweislast liegt zudem beim Dienstherrn, der Anhaltspunkte für das Bestehen dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit liefern müsste.
Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.
Speziell zu häufigen Erkrankungen eine Entscheidung kurz danach aus 2013 Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162:
Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.
Das heißt, sofern du nicht ernsthaft chronisch erkrankt bist, immunsupprimiert bist oder eine sehr unglückliche anderweitige genetische Prädisposition besteht und daher schon jetzt die überwiegende Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte, dass du dauerhaft ständig krank sein wirst, wird da kein Problem bestehen; du hast jetzt auch nicht erwähnt, dass so etwas der Grund sei, sondern eher einfach ggf. "Pech" gehabt und jede Erkrankungswelle mitgenommen - das kann je nach Lebensstil, Stress, Schlaf etc. durchaus mal vorkommen. Die Beweislast liegt zudem beim Dienstherrn, der Anhaltspunkte für das Bestehen dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit liefern müsste.