20.08.2024, 22:47
Ich hatte die Frage in der Vertretung eines Familienangehörigen vor dem Amtsgericht.
Ich habe mich dazu entschieden, den Beruf zu nennen, aber nicht mit Richter unterzeichnet, sondern am Anfang des Schriftsatzes etwas zu meiner Vertretungsbefugnis - da ja kein RA - geschrieben. § 79 abs. 4 zpo hat eine Sonderregelung für Richter; in dem Zusammenhang habe ich erwähnt, dass ich nicht am Gericht, vor dem der Rechtsstreit ist, Richter bin.
Wir haben uns dann am Ende auf etwa 70 Prozent der von uns eingeklagten Summe verglichen, der Gegenanwalt hatte vergessen, dass ich kein Anwalt bin und wollte unbedingt Kostenaufhebung statt Kosten nach Quote. Das hab ich gerne mitgenommen, auf unserer Seite gab es ja keine Kosten und es war für uns so billiger (und für die Gegenseite teurer)
Ich habe mich dazu entschieden, den Beruf zu nennen, aber nicht mit Richter unterzeichnet, sondern am Anfang des Schriftsatzes etwas zu meiner Vertretungsbefugnis - da ja kein RA - geschrieben. § 79 abs. 4 zpo hat eine Sonderregelung für Richter; in dem Zusammenhang habe ich erwähnt, dass ich nicht am Gericht, vor dem der Rechtsstreit ist, Richter bin.
Wir haben uns dann am Ende auf etwa 70 Prozent der von uns eingeklagten Summe verglichen, der Gegenanwalt hatte vergessen, dass ich kein Anwalt bin und wollte unbedingt Kostenaufhebung statt Kosten nach Quote. Das hab ich gerne mitgenommen, auf unserer Seite gab es ja keine Kosten und es war für uns so billiger (und für die Gegenseite teurer)
01.10.2024, 17:17
Vorschlag:
Im Tatbestand der Klageschrift/Klageerwiderung:
1. Der Kläger ist Richter am AG XYZ. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Branche ABC. Der Kläger verlangt aus einem Dienstleistungsverhältnis Schadenersatz wegen ...
2. Konkreter Tatbestand usw.
Im Tatbestand der Klageschrift/Klageerwiderung:
1. Der Kläger ist Richter am AG XYZ. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Branche ABC. Der Kläger verlangt aus einem Dienstleistungsverhältnis Schadenersatz wegen ...
2. Konkreter Tatbestand usw.