11.06.2024, 15:15
Hallo zusammen,
ich bin Referendar in NRW und werde nicht so recht schlau aus § 3 der Verordnung über die Gewährung der monatlichen Unterhaltsbeihilfe.
Ich bin momentan wissenschaftlicher Mitarbeiter, angestellt beim Land NRW auf 25 % Stelle, Stufe 3 E 13 (etwas mehr als 1.200 brutto). Ab August fange ich meine Anwaltsstation an und werde dort 1.500 Euro brutto Zusatzvergütung erhalten. Jetzt frage ich mich, wie sich diese beiden Zahlungen auf meine Unterhaltsbeihilfe auswirken würden. Aus den gesetzlichen Vorschriften kann ich es nicht eindeutig rauslesen. Im Internet finde ich die Angaben, dass lediglich die Zusatzvergütung mit der Unterhaltsbeihilfe verrechnet wird und gemeinsam das 1,5-fache des Grundbetrages nicht übersteigen darf, das Gehalt der Nebentätigkeit dürfe isoliert nicht das 1,5-fache übersteigen.
Hat vielleicht jemand eigene Erfahrung oder könnte mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Besten Dank und viele Grüße
ich bin Referendar in NRW und werde nicht so recht schlau aus § 3 der Verordnung über die Gewährung der monatlichen Unterhaltsbeihilfe.
Ich bin momentan wissenschaftlicher Mitarbeiter, angestellt beim Land NRW auf 25 % Stelle, Stufe 3 E 13 (etwas mehr als 1.200 brutto). Ab August fange ich meine Anwaltsstation an und werde dort 1.500 Euro brutto Zusatzvergütung erhalten. Jetzt frage ich mich, wie sich diese beiden Zahlungen auf meine Unterhaltsbeihilfe auswirken würden. Aus den gesetzlichen Vorschriften kann ich es nicht eindeutig rauslesen. Im Internet finde ich die Angaben, dass lediglich die Zusatzvergütung mit der Unterhaltsbeihilfe verrechnet wird und gemeinsam das 1,5-fache des Grundbetrages nicht übersteigen darf, das Gehalt der Nebentätigkeit dürfe isoliert nicht das 1,5-fache übersteigen.
Hat vielleicht jemand eigene Erfahrung oder könnte mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Besten Dank und viele Grüße