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  5. Beidseitige Erledigungserklärung (HS) nach Widerklage
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Beidseitige Erledigungserklärung (HS) nach Widerklage
ASE2310
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#1
05.06.2024, 17:08
Liebe alle, 

ich schreibe gerade mein erstes Urteil in der Zivilgerichtsstation und bin mit der Konstellation etwas überfordert. Vielleicht ist jemand so nett und kann mir etwas Input geben:

Nachdem der (ursprgl.) Beklagte Widerklage erhoben hat, haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. 

Aufgrund des Grundsatzes der Einheit der Kostenentscheidung gehe ich davon aus, keinen § 91a Beschluss erlassen zu müssen, sondern ein einheitliches Urteil zu erlassen, in dem ich den erledigten Teil nur in der Kostenentscheidung berücksichtige. (Oder?) 

Nun hapert es schon am Rubrum: Da ich in der Sache nur über die Widerklage entscheide frage ich mich, wie wie ich dann die Parteien bezeichne? Einfach "Kläger" (eigentlich ja Widerkläger) oder wie sonst in einem Urteil zu einer Widerklage "Beklagter und Widerkläger"?

Ich hoffe, mein Problem ist verständlich und ich danke Euch schonmal sehr für Hinweise!
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GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#2
05.06.2024, 17:15
Genau, im Rahmen der Kostenentscheidung machst du das § 91a Fass auf.
Im Rubrum kommt Kläger und Widerbeklagter
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ASE2310
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#3
05.06.2024, 17:18
Okay, vielen Dank!
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