18.05.2024, 10:57
Hallo,
Ich bin gerade dabei, meine Fallliste zusammenzustellen. Fälle aus dem Individualarbeitsrecht sind genügend vorhanden, Problem sind die Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht… es heisst, dass der Kollektivbezug nicht nur eine unerhebliche Rolle spielen muss. Hat jemand von Euch bereits Erfahrung damit gemacht? Gilt als nicht nur unerheblich, zb ein umfassender Vortrag zu Fehlerhaftigkeit der BR-Anhörung (Verfahren deswegen gewonnen) oder Beratung eines AN bzgl. BR-Gründung. Danke!
Ich bin gerade dabei, meine Fallliste zusammenzustellen. Fälle aus dem Individualarbeitsrecht sind genügend vorhanden, Problem sind die Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht… es heisst, dass der Kollektivbezug nicht nur eine unerhebliche Rolle spielen muss. Hat jemand von Euch bereits Erfahrung damit gemacht? Gilt als nicht nur unerheblich, zb ein umfassender Vortrag zu Fehlerhaftigkeit der BR-Anhörung (Verfahren deswegen gewonnen) oder Beratung eines AN bzgl. BR-Gründung. Danke!