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Verständnisfrage zur StPO
Aquik
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: May 2024
#1
10.05.2024, 15:33
Hey, 

weiß jemand von euch, worin der Unterschied zwischen § 98 StPO und § 111j StPO liegt und wie das in der Klausur relevant werden könnte?

Danke euch!
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JFBerlin
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#2
10.05.2024, 16:49
Hast du keinen Kommentar? :P 

§111j regelt die Beschlagnahme nach §111b. §98 regelt die Lage für Beschlagnahmen nach § 94 ff. Dies ergibt sich mE auch durch systematische Zusammenschau
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
11.05.2024, 18:49
Nochmal ohne Juristenschmach des Vorpfostierers:
98 stpo bezieht sich darauf, dass ein Gegenstand als Beweismittel beschlagnahmt wird. Nach Abschluss des Verfahrens würde das also (spätestens) wieder herausgegeben. 111j stpo soll die spätere einziehung sichern, im Wesentlichen also, wenn der Gegenstand die Tatbeute ist (73 stgb) oder ein Tatmittel etc. (74 stgb). 

In den Probeklausuren des ljpa habe ich dazu nichts gesehen bisher. Aber wenn es um Entschädigungsfragen oder die Anordnungskompetenz geht (Beweisverwertung), könnte das ein "Nebenkriegsschauplatz" sein.
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