22.04.2024, 11:36
Hi zusammen,
im öffentlichen Dienst darf man ja eigentlich nicht nebenher als RA tätig sein. Wie ist das denn, wenn man an der Uni eine halbe Stelle neben der Promotion hat? Dürfte man da noch nebenher RA bleiben?
LG
im öffentlichen Dienst darf man ja eigentlich nicht nebenher als RA tätig sein. Wie ist das denn, wenn man an der Uni eine halbe Stelle neben der Promotion hat? Dürfte man da noch nebenher RA bleiben?
LG
23.04.2024, 11:08
(22.04.2024, 11:36)MichaelaS schrieb: Hi zusammen,
im öffentlichen Dienst darf man ja eigentlich nicht nebenher als RA tätig sein. Wie ist das denn, wenn man an der Uni eine halbe Stelle neben der Promotion hat? Dürfte man da noch nebenher RA bleiben?
LG
Ich kenn einige Fälle, bei denen das möglich ist. Du brauchst dann aber eine Freistellungserklärung der Uni um die Rechtsanwaltszulassung zu bekommen/behalten (wg. nicht rechtsberatender Nebentätigkeit). Da machen Univerwaltungen manchmal Probleme, am Ende hat es aber bei allen geklappt.