21.04.2024, 17:43
Aufpassen, falls Versicherung/Bank/Konzern auf der Gegenseite stehen. Das macht keine GK mit.
22.04.2024, 14:53
Hallo,
unbedingt schriftlich approval holen und dann geht es regelmäßiger nur über die Kanzlei mit Briefkopf und allem! Ansonsten kann u.U. eine anzeigepflichtige Zweitsozietät begründet werden, mit empfindlichen berufsrechtlichen Konsequenzen! Übrigens hast du mit Sicherheit auch ein Wettbewerbsverbot, also auch arbeitsvertraglich keinesfalls „einfach machen“! Ihr habt sicherlich auch irgendwo einen internen Leitfaden dazu - also besser im Intranet schauen als hier im Forum…
unbedingt schriftlich approval holen und dann geht es regelmäßiger nur über die Kanzlei mit Briefkopf und allem! Ansonsten kann u.U. eine anzeigepflichtige Zweitsozietät begründet werden, mit empfindlichen berufsrechtlichen Konsequenzen! Übrigens hast du mit Sicherheit auch ein Wettbewerbsverbot, also auch arbeitsvertraglich keinesfalls „einfach machen“! Ihr habt sicherlich auch irgendwo einen internen Leitfaden dazu - also besser im Intranet schauen als hier im Forum…
22.04.2024, 20:20
(22.04.2024, 14:53)0654321 schrieb: Hallo,
unbedingt schriftlich approval holen und dann geht es regelmäßiger nur über die Kanzlei mit Briefkopf und allem! Ansonsten kann u.U. eine anzeigepflichtige Zweitsozietät begründet werden, mit empfindlichen berufsrechtlichen Konsequenzen! Übrigens hast du mit Sicherheit auch ein Wettbewerbsverbot, also auch arbeitsvertraglich keinesfalls „einfach machen“! Ihr habt sicherlich auch irgendwo einen internen Leitfaden dazu - also besser im Intranet schauen als hier im Forum…
So schlimm ist es nicht.
Sofern der TE unter eigenem Briefkopf tätig wird, wird für die GK keine Zweigniederlassung begründet. Der TE hat in dem Fall selbst einen Kanzlei(neben)sitz, den er der RAK nicht angezeigt hat. Das interessiert aber in der Regel niemanden, sofern der TE einmalig oder sehr selten eine Privatangelegenheit unter seiner Privatadresse klärt.
Wie ich in einem anderen Thread vor ein paar Tagen schrieb, sind Mandate in eigener Sache oder für Familienmitglieder bei Anwälten Gang und Gäbe und keiner stört sich daran.
Der TE kann es natürlich auch unter dem Briefkopf der Großkanzlei machen. Das sieht zum einen ggf. komisch aus (die GK kümmert sich um den Nachbarschaftsstreit von Tante Erna...?!), führt aber mindestens dazu, dass mitunter sehr private Details im Sekretariat die Runde machen. Je nachdem, ob dort Lästerschwestern sitzen, zieht das noch weitere Kreise. Ich weiß ja nicht, was für ein Mandat der TE für seine Verwandten übernehmen will, aber ich möchte nicht die privatesten Details meiner Eltern oder sonstwem vor dem Kanzleipersonal ausbreiten.
Das Wettbewerbsverbot ist in eigener Sache und auch bei unentgeltlicher Beratung und Vertretung von Familienangehörigen nicht berührt. Bei anderen Mandaten gegen Entgelt ja. Trotzdem würde ich das Mandat gegenüber dem Partner einmal kurz ansprechen, aber auch nicht aufbauschen.
22.04.2024, 21:56
Der TE schreibt doch, dass er/sie Anwaltskosten geltend machen möchte? Von der Frage der angeblichen Üblichkeit von irgendwas mal abgesehen, m.E. ist sowohl rechtlich als auch vom normalen Ablauf in der GK völlig klar, wie das läuft - man holt sich nämlich schlicht das Placet von der zuständigen Stelle, fertig.