14.08.2019, 15:46
Hallo zusammen,
kann man in einer Anklageschrift eine aufgrund desselben Lebenssachverhalts gesondert verfolgte Person als "Zeuge" bezeichnen und als Beweismittel aufführen, da sie zwar auch Beschuldigter/Angeschuldiger ist, aber in einem gesonderten Verfahren und nicht den mit der Anklageschrift zu verhandelnden Fall?
Danke! :shy:
kann man in einer Anklageschrift eine aufgrund desselben Lebenssachverhalts gesondert verfolgte Person als "Zeuge" bezeichnen und als Beweismittel aufführen, da sie zwar auch Beschuldigter/Angeschuldiger ist, aber in einem gesonderten Verfahren und nicht den mit der Anklageschrift zu verhandelnden Fall?

Danke! :shy:
14.08.2019, 18:57
(14.08.2019, 15:46)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann man in einer Anklageschrift eine aufgrund desselben Lebenssachverhalts gesondert verfolgte Person als "Zeuge" bezeichnen und als Beweismittel aufführen, da sie zwar auch Beschuldigter/Angeschuldiger ist, aber in einem gesonderten Verfahren und nicht den mit der Anklageschrift zu verhandelnden Fall?![]()
Danke! :shy:
Ja. Hat dann bloß ein Aussageverweigerungsrecht.