29.03.2024, 10:53
Hallo zusammen,
ich möchte mich auf eine Stelle bei der Justiz in meinem BL bewerben. Auf der Seite mit der Stellenausschreibung findet sich der folgende Text:
„(…) auf einem gesonderten Blatt, das auch Namen und vollständige Anschrift des Hauptwohnsitzes enthält: eine Erklärung darüber, bei welcher Stelle Personalakten aus einem früheren oder gegenwärtigen Dienstverhältnis oder der Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt geführt werden und ob zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens für eine Stelle als xy Einverständnis mit der Beiziehung und Einsichtnahme durch das Justizministerium besteht.“
Jetzt ist es so, dass ich sehr ungern meinen jetzigen Arbeitgeber (öD) darauf stoßen möchte, dass ich mich woanders bewerbe. Kann ich die Zustimmung getrost verweigern oder kommt das seltsam?
Danke schon mal vorab!
ich möchte mich auf eine Stelle bei der Justiz in meinem BL bewerben. Auf der Seite mit der Stellenausschreibung findet sich der folgende Text:
„(…) auf einem gesonderten Blatt, das auch Namen und vollständige Anschrift des Hauptwohnsitzes enthält: eine Erklärung darüber, bei welcher Stelle Personalakten aus einem früheren oder gegenwärtigen Dienstverhältnis oder der Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt geführt werden und ob zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens für eine Stelle als xy Einverständnis mit der Beiziehung und Einsichtnahme durch das Justizministerium besteht.“
Jetzt ist es so, dass ich sehr ungern meinen jetzigen Arbeitgeber (öD) darauf stoßen möchte, dass ich mich woanders bewerbe. Kann ich die Zustimmung getrost verweigern oder kommt das seltsam?
Danke schon mal vorab!
29.03.2024, 12:40
Das kommt auf jeden Fall seltsam.
Ich würde das an deiner Stelle erstmal ausfüllen und die akteneinsicht wird nach meiner Kenntnis ohnehin erst bei positivem Ergebnis des AC angefordert. Spätestens dann solltest du es deinem aktuellen Arbeitgeber ohnehin mitteilen. Ansonsten ruf im Justizministerium an und vergewissere dich, dass akteneinsicht erst bei Zusage gefordert wird. Aber verweigern würde ich es nicht.
Ich würde das an deiner Stelle erstmal ausfüllen und die akteneinsicht wird nach meiner Kenntnis ohnehin erst bei positivem Ergebnis des AC angefordert. Spätestens dann solltest du es deinem aktuellen Arbeitgeber ohnehin mitteilen. Ansonsten ruf im Justizministerium an und vergewissere dich, dass akteneinsicht erst bei Zusage gefordert wird. Aber verweigern würde ich es nicht.