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  5. teilweise Klagerücknahme/ übereinstimmende Teilerledigung
Antworten

 
teilweise Klagerücknahme/ übereinstimmende Teilerledigung
TasseTee
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#1
12.03.2024, 16:19
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Thema teilweise Klagerücknahme/übereinstimmende Teilerledigung.

Muss die Kostenentscheidung nach der Mehrkostenmethode bzw. der Quotenmethode auch dann berechnet werden, wenn die Terminsgebühr zur vollen Höhe entstanden ist, also nicht nach dem ermäßigten Streitwert? Die Parteien also erst nach der Beweisaufnahme den Streit teilweise zurücknehmen etc?

Ich finde dazu unterschiedliche Ansichten.
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RiLG Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#2
12.03.2024, 16:47
(12.03.2024, 16:19)TasseTee schrieb:  Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Thema teilweise Klagerücknahme/übereinstimmende Teilerledigung.

Muss die Kostenentscheidung nach der Mehrkostenmethode bzw. der Quotenmethode auch dann berechnet werden, wenn die Terminsgebühr zur vollen Höhe entstanden ist, also nicht nach dem ermäßigten Streitwert? Die Parteien also erst nach der Beweisaufnahme den Streit teilweise zurücknehmen etc?

Ich finde dazu unterschiedliche Ansichten.


Nein, dazu dürfte es dann keinen Anlass mehr geben.
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TasseTee
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#3
12.03.2024, 16:58
Und warum stellt man dafür auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ab? Es sind ja in beiden Fällen Mehrkosten entstanden.
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