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Tod des Richters im Strafverfahren nach Urteilsverkündung
snsgeffm
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Beiträge: 42
Themen: 17
Registriert seit: Apr 2022
#1
15.02.2024, 15:46
Angenommen, der Strafrichter stirbt kurz nach der Verkündung des Urteils. Ist dieses Urteil immer nach  § 338 Nr. 7 StPO angreifbar?. Es gelangen dann ja nie schriftliche Urteilsgründe an die Geschäftsstelle.
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RiLG Hessen
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Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#2
15.02.2024, 17:45
(15.02.2024, 15:46)snsgeffm schrieb:  Angenommen, der Strafrichter stirbt kurz nach der Verkündung des Urteils. Ist dieses Urteil immer nach  § 338 Nr. 7 StPO angreifbar?. Es gelangen dann ja nie schriftliche Urteilsgründe an die Geschäftsstelle.

Bei einem des Urteil des Strafrichters, des Schöffengerichts oder der kleinen Strafkammer ist das so, soweit eine zulässige Revision vorliegt. Dann muss die entsprechende Verfahrensrüge aber auch noch den Anforderungen des § 344 II StPO entsprechend erhoben werden.
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