18.01.2024, 09:43
Hallo zusammen :) mir ist nach wie vor leider nicht ganz klar wann ich einen Meinungsstreit darstelle und vor allem wie. Soll man wirklich ausdrücklich schreiben "Literatur sieht xy so weil.., dem ist aber nicht zu folgen weil.." oder wie stelle ich das dar?
18.01.2024, 10:00
Du stellst ohnehin nicht mehr besonders viele Meinungsstreits dar. Meistens machst du es wie die Rspr und begründest das dann vllt noch.
Falls doch bist du eig recht frei, es sollte in einem Urteil möglichst nach einem Urteil klingen. Hierzu empfehle ich einfach mal in ein paar bgh oder OLG urteilen zu schauen, wie die das machen.
Zb: Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht ist der gutgläubige Zweiterwerb einer Vormerkung möglich.
Es wird zwar vertreten...
Aber...
Du kannst es aber auch anders aufbauen, es gibt da keine zwingenden Regeln.
Im Gutachten ähnlich, wobei es da ja noch näher am Studium ist.
Falls doch bist du eig recht frei, es sollte in einem Urteil möglichst nach einem Urteil klingen. Hierzu empfehle ich einfach mal in ein paar bgh oder OLG urteilen zu schauen, wie die das machen.
Zb: Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht ist der gutgläubige Zweiterwerb einer Vormerkung möglich.
Es wird zwar vertreten...
Aber...
Du kannst es aber auch anders aufbauen, es gibt da keine zwingenden Regeln.
Im Gutachten ähnlich, wobei es da ja noch näher am Studium ist.