11.01.2024, 23:13
Hat man während der Wahlstation irgend eine Bindung zur Stammdienststelle im OLG Bezirk Köln oder ist man tatsächlich nur in der praktischen Ausbildung ohne jeglichen Bezug zur Stammdienststelle? Muss man sich bei denen noch wegen iwas melden (außer Urlaub und Krankheit)? Oder arbeitet man nur und wartet auf Ergebnisse?
Und darf man die Wahlstation bei seinem ehemaligen Arbeitgeber absolvieren oder bestehen da Bedenken?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Und darf man die Wahlstation bei seinem ehemaligen Arbeitgeber absolvieren oder bestehen da Bedenken?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
18.01.2024, 20:00
(11.01.2024, 23:13)CulpaIC schrieb: Hat man während der Wahlstation irgend eine Bindung zur Stammdienststelle im OLG Bezirk Köln oder ist man tatsächlich nur in der praktischen Ausbildung ohne jeglichen Bezug zur Stammdienststelle? Muss man sich bei denen noch wegen iwas melden (außer Urlaub und Krankheit)? Oder arbeitet man nur und wartet auf Ergebnisse?
Und darf man die Wahlstation bei seinem ehemaligen Arbeitgeber absolvieren oder bestehen da Bedenken?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
ich weiß nicht, was du mit Bindung meinst.
Es gibt jedenfalls keine regelmäßigen Veranstaltungen dergestalt, dass du jetzt an AGs oder ähnlichem teilnehmen müsstest. Daher leistest du eigentlich schon einfach deine Station ab und wartest auf die Ergebnisse. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber die Voraussetzung für eine Zuweisung in der Wahlstation erfüllt, sprich da normalerweise nichts dagegen.
Allgemein findest du hier relativ viel, kennst du ja vielleicht schon:
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/re.../index.php
19.01.2024, 15:18
(18.01.2024, 20:00)Sir Wilfrid Robarts schrieb:(11.01.2024, 23:13)CulpaIC schrieb: Hat man während der Wahlstation irgend eine Bindung zur Stammdienststelle im OLG Bezirk Köln oder ist man tatsächlich nur in der praktischen Ausbildung ohne jeglichen Bezug zur Stammdienststelle? Muss man sich bei denen noch wegen iwas melden (außer Urlaub und Krankheit)? Oder arbeitet man nur und wartet auf Ergebnisse?
Und darf man die Wahlstation bei seinem ehemaligen Arbeitgeber absolvieren oder bestehen da Bedenken?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
ich weiß nicht, was du mit Bindung meinst.
Es gibt jedenfalls keine regelmäßigen Veranstaltungen dergestalt, dass du jetzt an AGs oder ähnlichem teilnehmen müsstest. Daher leistest du eigentlich schon einfach deine Station ab und wartest auf die Ergebnisse. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber die Voraussetzung für eine Zuweisung in der Wahlstation erfüllt, sprich da normalerweise nichts dagegen.
Allgemein findest du hier relativ viel, kennst du ja vielleicht schon:
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/re.../index.php
Vielen Dank!