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Freiheiten als Richter: Freier Tag/Urlaub
Reformatio
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
27.12.2023, 15:07
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie „frei“ man als Richter bezüglich seiner Zeiteinteilung wirklich ist (insb. am Amtsgericht, d.h. ohne Kammersitzungen). Mir ist bewusst, dass man als Richter seine Zeit frei einteilen kann. Konkret interessiert mich vielmehr, ob man zB auch ganze Tage freinehmen kann oder ob man in diesem Falle Urlaub nehmen muss. Theoretisch könnte man ja unter der Woche einen Tag frei machen (ohne Urlaub) und am Wochenende stattdessen arbeiten. 

Wie sieht das Verhältnis von freier Zeiteinteilung und Urlaub konkret aus? Braucht man einen Vertreter, wenn man wochentags als Richter nicht arbeitet und muss daher Urlaub nehmen?

Über eure Einschätzungen freue ich mich sehr!
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Hans123
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
27.12.2023, 15:10
(27.12.2023, 15:07)Reformatio schrieb:  Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie „frei“ man als Richter bezüglich seiner Zeiteinteilung wirklich ist (insb. am Amtsgericht, d.h. ohne Kammersitzungen). Mir ist bewusst, dass man als Richter seine Zeit frei einteilen kann. Konkret interessiert mich vielmehr, ob man zB auch ganze Tage freinehmen kann oder ob man in diesem Falle Urlaub nehmen muss. Theoretisch könnte man ja unter der Woche einen Tag frei machen (ohne Urlaub) und am Wochenende stattdessen arbeiten. 

Wie sieht das Verhältnis von freier Zeiteinteilung und Urlaub konkret aus? Braucht man einen Vertreter, wenn man wochentags als Richter nicht arbeitet und muss daher Urlaub nehmen?

Über eure Einschätzungen freue ich mich sehr!

Ich bin kein Richter, aber wer will denn unter der Woche frei haben, wenn alle arbeiten und am Wochenende arbeiten, wenn alle frei haben? Früher habe ich mir auch gedacht, dass ich lieber mal unter der Woche frei hätte und dafür am Wochenende einen Tag arbeiten würde, aber wenn man erstmal im Job ist, ist einem das Wochenende heilig  Cool.
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1Ri
Member
***
Beiträge: 136
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
27.12.2023, 15:46
(27.12.2023, 15:07)Reformatio schrieb:  Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie „frei“ man als Richter bezüglich seiner Zeiteinteilung wirklich ist (insb. am Amtsgericht, d.h. ohne Kammersitzungen). Mir ist bewusst, dass man als Richter seine Zeit frei einteilen kann. Konkret interessiert mich vielmehr, ob man zB auch ganze Tage freinehmen kann oder ob man in diesem Falle Urlaub nehmen muss. Theoretisch könnte man ja unter der Woche einen Tag frei machen (ohne Urlaub) und am Wochenende stattdessen arbeiten. 

Wie sieht das Verhältnis von freier Zeiteinteilung und Urlaub konkret aus? Braucht man einen Vertreter, wenn man wochentags als Richter nicht arbeitet und muss daher Urlaub nehmen?

Über eure Einschätzungen freue ich mich sehr!

Wenn du als RiAG allgemeine Zivilsachen machst, arbeiten viele Kollegen ohnehin außerhalb der Sitzungstage zuhause. Natürlich kannst du dann prinzipiell auch einen Tag "frei" machen. Du bist wie gesagt nicht verpflichtet, an bestimmten Tagen wirklich zu arbeiten. Es gibt insofern auch keine Kernarbeitszeit o.ä. 

Du musst nur beachten, dass du eben gesetzlicher Richter bleibst. Es empfiehlt sich also, an solchen Tagen für die Gst erreichbar zu sein für Ausnahmefälle und nicht gänzlich abzutauchen (insbesondere sollte man in irgendwie vertretbarer Zeit zum Gericht kommen können bzw. In zukunft zugriff auf seine Signaturkarte haben). 

Also: es ist möglich, sowohl rechtlich als auch tatsächlich, aber in der Praxis neigt man natürlich letztlich zu einer mehr oder weniger normalen Woche.
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NRWDDorf
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2022
#4
28.12.2023, 11:22
(27.12.2023, 15:46)1Ri schrieb:  
(27.12.2023, 15:07)Reformatio schrieb:  Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie „frei“ man als Richter bezüglich seiner Zeiteinteilung wirklich ist (insb. am Amtsgericht, d.h. ohne Kammersitzungen). Mir ist bewusst, dass man als Richter seine Zeit frei einteilen kann. Konkret interessiert mich vielmehr, ob man zB auch ganze Tage freinehmen kann oder ob man in diesem Falle Urlaub nehmen muss. Theoretisch könnte man ja unter der Woche einen Tag frei machen (ohne Urlaub) und am Wochenende stattdessen arbeiten. 

Wie sieht das Verhältnis von freier Zeiteinteilung und Urlaub konkret aus? Braucht man einen Vertreter, wenn man wochentags als Richter nicht arbeitet und muss daher Urlaub nehmen?

Über eure Einschätzungen freue ich mich sehr!

Wenn du als RiAG allgemeine Zivilsachen machst, arbeiten viele Kollegen ohnehin außerhalb der Sitzungstage zuhause. Natürlich kannst du dann prinzipiell auch einen Tag "frei" machen. Du bist wie gesagt nicht verpflichtet, an bestimmten Tagen wirklich zu arbeiten. Es gibt insofern auch keine Kernarbeitszeit o.ä. 

Du musst nur beachten, dass du eben gesetzlicher Richter bleibst. Es empfiehlt sich also, an solchen Tagen für die Gst erreichbar zu sein für Ausnahmefälle und nicht gänzlich abzutauchen (insbesondere sollte man in irgendwie vertretbarer Zeit zum Gericht kommen können bzw. In zukunft zugriff auf seine Signaturkarte haben). 

Also: es ist möglich, sowohl rechtlich als auch tatsächlich, aber in der Praxis neigt man natürlich letztlich zu einer mehr oder weniger normalen Woche.

Das Erfordernis tatsächlich zu Gericht zu kommen sehe ich nicht. Die Signaturkarte nimmt man natürlich immer mit nach Hause, aber viele hier wohnen ohnehin 1-2 Wegstunden vom Gericht weg. 

Zur ursprünglichen Frage: Ja man kann auch zuhause (oder sonst wo) einen Tag nicht arbeiten, solange man zu den Geschäftsstellenzeiten (meistens irgendwie bis 15/ 16 Uhr) erreichbar ist. Telefonanlage aufs Handy umstellen und fertig.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 150
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#5
28.12.2023, 13:27
(28.12.2023, 11:22)NRWDDorf schrieb:  
(27.12.2023, 15:46)1Ri schrieb:  
(27.12.2023, 15:07)Reformatio schrieb:  Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie „frei“ man als Richter bezüglich seiner Zeiteinteilung wirklich ist (insb. am Amtsgericht, d.h. ohne Kammersitzungen). Mir ist bewusst, dass man als Richter seine Zeit frei einteilen kann. Konkret interessiert mich vielmehr, ob man zB auch ganze Tage freinehmen kann oder ob man in diesem Falle Urlaub nehmen muss. Theoretisch könnte man ja unter der Woche einen Tag frei machen (ohne Urlaub) und am Wochenende stattdessen arbeiten. 

Wie sieht das Verhältnis von freier Zeiteinteilung und Urlaub konkret aus? Braucht man einen Vertreter, wenn man wochentags als Richter nicht arbeitet und muss daher Urlaub nehmen?

Über eure Einschätzungen freue ich mich sehr!

Wenn du als RiAG allgemeine Zivilsachen machst, arbeiten viele Kollegen ohnehin außerhalb der Sitzungstage zuhause. Natürlich kannst du dann prinzipiell auch einen Tag "frei" machen. Du bist wie gesagt nicht verpflichtet, an bestimmten Tagen wirklich zu arbeiten. Es gibt insofern auch keine Kernarbeitszeit o.ä. 

Du musst nur beachten, dass du eben gesetzlicher Richter bleibst. Es empfiehlt sich also, an solchen Tagen für die Gst erreichbar zu sein für Ausnahmefälle und nicht gänzlich abzutauchen (insbesondere sollte man in irgendwie vertretbarer Zeit zum Gericht kommen können bzw. In zukunft zugriff auf seine Signaturkarte haben). 

Also: es ist möglich, sowohl rechtlich als auch tatsächlich, aber in der Praxis neigt man natürlich letztlich zu einer mehr oder weniger normalen Woche.

Das Erfordernis tatsächlich zu Gericht zu kommen sehe ich nicht. Die Signaturkarte nimmt man natürlich immer mit nach Hause, aber viele hier wohnen ohnehin 1-2 Wegstunden vom Gericht weg. 

Zur ursprünglichen Frage: Ja man kann auch zuhause (oder sonst wo) einen Tag nicht arbeiten, solange man zu den Geschäftsstellenzeiten (meistens irgendwie bis 15/ 16 Uhr) erreichbar ist. Telefonanlage aufs Handy umstellen und fertig.

Es haben nicht alle Gerichte die eAkte.
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