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  5. Änderung JAG NRW
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Änderung JAG NRW
KoopaTroopa
Junior Member
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Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2023
#1
25.11.2023, 01:59
Hallo liebe Community,

entweder stehe ich gerade aufm Schlauch oder es ist die Nervosität kurz vor dem Examen, die mich den § 67 III JAG NRW nicht richtig  erfassen lassen will. Wütend

Ich werde meine Aufsichtsarbeiten kommende Woche, also im Dezember 2023, anfertigen.
Gilt in meinem Fall das alte JAG denn nun weiter, so dass lediglich drei bestandene Klausuren mit einer gesamten Durchschnittspunktzahl von 3,5 ausreichen würden oder  muss ich nunmehr 4 der 8 Klausuren bestehen, um zur mündlichen geladen zu werden? Diese Frage lässt mich gerade nicht zur Ruhe kommen.

Da nun auch noch inhaltlich einiges hinzu kommt, fände ich das gegenüber den vergangenen Klausurdurchgängen krass benachteiligend. Ich danke für eure Antworten im Voraus
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Ref-NRW21
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2023
#2
26.11.2023, 17:37
Hab mir das neue JAG gerade angesehen und danach musst du auch nur 3 Klausuren bestehen (und 3,5 P erreichen), 56 I und 20 JAG nF. Ob das neue für dich gilt weiß ich natürlich nicht, hängt halt davon ab, wann du begonnen hast. Nach dem alten JAG gilt das aber auch mit den nur 3 Klausuren und 3,5 P.
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KoopaTroopa
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2023
#3
26.11.2023, 22:16
Danke für die Rückmeldung.

Nach 20 I JAG NRW gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn mehr als Hälfte der Aufsichtsarbeiten als nicht bestanden erklärt worden sind. Dann müsste ich doch bei drei bestandenen Klausuren durchgefallen sein, da fünf für nicht bestanden erklärt worden sind?

Ich habe im April 2022 mit dem Ref begonnen.
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