07.11.2023, 16:09
Hallo zusammen,
von der Zusatzvergütung in der Anwaltsstation wird ja (in NRW) einiges abgezogen (25 % Pauschal und dann nochmal Versteuerung). Ich bekomme eigentlich 1200 € von meiner Kanzlei. Letztendlich ist es dann am Ende aber wesentlich weniger. Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung für einen solchen Fall abgegeben und kann berichten, wie viel man evtl. nach der Steuererklärung wiederbekommen würde? Insgesamt kommt mir die Steuer, insbesondere auch mit Hinblick auf die wirklich nicht hohe Unterhaltsbeihilfe (und man gilt ja als Arbeitnehmer?) wirklich viel zu viel vor!
Danke euch :)
von der Zusatzvergütung in der Anwaltsstation wird ja (in NRW) einiges abgezogen (25 % Pauschal und dann nochmal Versteuerung). Ich bekomme eigentlich 1200 € von meiner Kanzlei. Letztendlich ist es dann am Ende aber wesentlich weniger. Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung für einen solchen Fall abgegeben und kann berichten, wie viel man evtl. nach der Steuererklärung wiederbekommen würde? Insgesamt kommt mir die Steuer, insbesondere auch mit Hinblick auf die wirklich nicht hohe Unterhaltsbeihilfe (und man gilt ja als Arbeitnehmer?) wirklich viel zu viel vor!
Danke euch :)
07.11.2023, 16:57
(07.11.2023, 16:09)dr.juri schrieb: Hallo zusammen,
von der Zusatzvergütung in der Anwaltsstation wird ja (in NRW) einiges abgezogen (25 % Pauschal und dann nochmal Versteuerung). Ich bekomme eigentlich 1200 € von meiner Kanzlei. Letztendlich ist es dann am Ende aber wesentlich weniger. Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung für einen solchen Fall abgegeben und kann berichten, wie viel man evtl. nach der Steuererklärung wiederbekommen würde? Insgesamt kommt mir die Steuer, insbesondere auch mit Hinblick auf die wirklich nicht hohe Unterhaltsbeihilfe (und man gilt ja als Arbeitnehmer?) wirklich viel zu viel vor!
Danke euch :)
Hey,
also ich bin noch nicht im Ref und kann dementsprechend jetzt nur grds. was zur Steuererklärung sagen. Du bist mit der Zusatzvergütung als Nebenjob in Steuerklasse 6. Das bedeutet, dass du zwei Jobs ausführst. Die Abzüge in Steuerklasse 6 sind dabei so hoch, weil es dort keine Freibeträge etc. gibt. Wenn du eine Steuerklärung machst, bekommst du aber in der Regel viel wieder.
08.11.2023, 17:49
Wie viel am Ende erstattet wird oder nachzuzahlen ist, hängt stark von der tatsächlich einbehaltenen Steuer ab.
Vielleicht hilft dir ein Blick in die Einkommensteuertabelle. Damit lässt sich grob überschlagen, was tatsächlich zu zahlen ist.
Fakt ist aber, dass damit eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch ist es mitnichten so, dass man bei StKl 6 grundsätzlich mit einer Erstattung rechnen kann - auch Nachzahlungen sind nicht unüblich.
Vielleicht hilft dir ein Blick in die Einkommensteuertabelle. Damit lässt sich grob überschlagen, was tatsächlich zu zahlen ist.
Fakt ist aber, dass damit eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch ist es mitnichten so, dass man bei StKl 6 grundsätzlich mit einer Erstattung rechnen kann - auch Nachzahlungen sind nicht unüblich.
12.11.2023, 15:36
(08.11.2023, 17:49)OH525 schrieb: Wie viel am Ende erstattet wird oder nachzuzahlen ist, hängt stark von der tatsächlich einbehaltenen Steuer ab.
Vielleicht hilft dir ein Blick in die Einkommensteuertabelle. Damit lässt sich grob überschlagen, was tatsächlich zu zahlen ist.
Fakt ist aber, dass damit eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch ist es mitnichten so, dass man bei StKl 6 grundsätzlich mit einer Erstattung rechnen kann - auch Nachzahlungen sind nicht unüblich.
Wieso sollte hier eine Erklärungspflicht bestehen?
Davon ab ist es natürlich jedem Ref zu raten die Erklärung zu machen, da es sich aufgrund hoher Reise- und Werbungskosten nahezu immer lohnt.
12.11.2023, 20:47
(12.11.2023, 15:36)Homer S. schrieb:(08.11.2023, 17:49)OH525 schrieb: Wie viel am Ende erstattet wird oder nachzuzahlen ist, hängt stark von der tatsächlich einbehaltenen Steuer ab.
Vielleicht hilft dir ein Blick in die Einkommensteuertabelle. Damit lässt sich grob überschlagen, was tatsächlich zu zahlen ist.
Fakt ist aber, dass damit eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch ist es mitnichten so, dass man bei StKl 6 grundsätzlich mit einer Erstattung rechnen kann - auch Nachzahlungen sind nicht unüblich.
Wieso sollte hier eine Erklärungspflicht bestehen?
Davon ab ist es natürlich jedem Ref zu raten die Erklärung zu machen, da es sich aufgrund hoher Reise- und Werbungskosten nahezu immer lohnt.
bin kein Pro im Steuerrecht, aber ergibt sich das nicht aus § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 46 Abs. 2 Ziff. 2 EStG?