26.10.2023, 20:42
Hallo,
ich werde in NRW mein Referendariat machen und habe die Möglichkeit die Verwaltungsstation in RLP zu absolvieren. Ist das eher nicht zu empfehlen, weil sich das Landesrecht unterscheidet und es im Hinblick auf das 2. Stex besser wäre, wenn ich die Verwaltungsstation in dem Bundesland absolviere, in welchem ich auch das 2. Stex schreibe?
ich werde in NRW mein Referendariat machen und habe die Möglichkeit die Verwaltungsstation in RLP zu absolvieren. Ist das eher nicht zu empfehlen, weil sich das Landesrecht unterscheidet und es im Hinblick auf das 2. Stex besser wäre, wenn ich die Verwaltungsstation in dem Bundesland absolviere, in welchem ich auch das 2. Stex schreibe?
30.10.2023, 20:44
Das ist egal. Du hast im 2. StEx Landesrecht nicht mehr in der gleichen Tiefe wie im 1. StEx. Ich habe zum Ref das Bundesland gewechselt und bis heute nur rudimentäre Kenntnisse des Bundeslandes. Hat mir im Examen nicht geschadet. Du solltest nur wissen, wie die Landesgesetze heißen. Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Inhaltlich sind die Gesetze ähnlich, sodass du dich auch in einem für dich neuen Gesetz zurechtfinden würdest.
Mein Examen ist schon länger her. Verwaltungsrecht hatte bei uns damals im 2. StEx mit Landesrecht nicht mehr viel Berührungspunkte.
Mein Examen ist schon länger her. Verwaltungsrecht hatte bei uns damals im 2. StEx mit Landesrecht nicht mehr viel Berührungspunkte.
31.10.2023, 12:07
Nach meiner Erfahrung kann ich nur berichten, dass das Landesrecht im 2. Examen schon eine gewisse Bedeutung hat. Gerade im öffentlichen Baurecht oder im Polizei- und Sicherheitsrecht sind die Unterschiede z.T. nicht ganz unerheblich. Dass das Landesrecht im 2. Examen - auch aus dem Blickwinkel als Korrektor - kaum Bedeutung hat, würde ich jetzt so nicht unterschreiben.
Da Du ja im 2. Examen in dem Bundesland schreibst, in dem Du Dein Referendariat begonnen hast, dürfte es nicht allzu dramatisch sein, die Ausbildung für kurze Zeit in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Je nach Fachgebiet müssen die Unterschiede nicht so gewaltig sein, ggf. kann man dann je nach Fall sich etwas tiefer in das "neue" Landesrecht einarbeiten. Nach meiner persönlichen Meinung hilft die Praxisausbildung in den Stationen für das 2. Examen ohnehin nur bedingt, denn viele "Schleifen", die man im Examen drehen muss, um sein Wissen klausurtaktisch zu demonstrieren, werden in der Praxis nicht gemacht.
Da Du ja im 2. Examen in dem Bundesland schreibst, in dem Du Dein Referendariat begonnen hast, dürfte es nicht allzu dramatisch sein, die Ausbildung für kurze Zeit in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Je nach Fachgebiet müssen die Unterschiede nicht so gewaltig sein, ggf. kann man dann je nach Fall sich etwas tiefer in das "neue" Landesrecht einarbeiten. Nach meiner persönlichen Meinung hilft die Praxisausbildung in den Stationen für das 2. Examen ohnehin nur bedingt, denn viele "Schleifen", die man im Examen drehen muss, um sein Wissen klausurtaktisch zu demonstrieren, werden in der Praxis nicht gemacht.