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Mandanten mit Rechtsschutzversicherung
Juristin2023ffm
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 6
Registriert seit: Mar 2023
#1
19.09.2023, 19:38
Hallo,
ihr kennt es sicher:  Familie, Freunde und Bekannte hätten gern eine Rechtsberatung und das am besten umsonst. Mir ist klar, dass man nur bei nahen Angehörigen unter RVG, sprich auch gar nichts, abrechnen darf.

Wie ist das aber, wenn jemand eine Rechtsschutzversicherung hat? Die trägt ja eig auch nur die gesetzlichen Gebühren, also die nach RVG, richtig? Schauen die dann, was für einen Streitwert die Sache hat und bis dahin leisten sie, oder was? 

Wenn ich dann den Freund/Bekannten mit zu unserer Kanzlei nehme, rechnen wir mit ca. 300€/Stunde ab. Diese Honorarvereinbarung wird dann wohl nicht von den meisten Versicherungen getragen, richtig? Hier geht es v.a.um eine Beratung im Arbeitsrecht.

Ist es dann nicht so, dass sich diese Versicherungen dann oft gar nicht lohnen, sobald das Honorar vereinbart wird? 

Und eine rein theoretische Frage:

Könnte ich das Mandat auch einfach so (dh ohne meinen Arbeitgeber) übernehmen, oder muss ich dafür eine Nebentätigkeit, etwa ein Kleingewerbe, anmelden? 

Ich hab meine Zulassung noch nicht lange und im Ref hat man uns sowas leider nicht beigebracht. 


VG
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Byisis
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2023
#2
19.09.2023, 20:06
Versicherungen zahlen in der Regel nur RVG. Reicht auch für die meisten Privatleute, da die nur Anwälte brauchen, die selbst nach RVG abrechnen. 

Selbst übernehmen wird nur gehen, wenn du ne eigene Kanzlei gründest und entsprechend bei der Kammer meldest, steht irgendwo in der BRAO und BORA, aber auch aus praktischen Gründen (Anschrift, beA…). Musst dann halt noch mit dem Arbeitgeber abklären, Wettbewerbsverbot und so gedöns…
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Egal
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
19.09.2023, 20:29
(19.09.2023, 20:06)Byisis schrieb:  Versicherungen zahlen in der Regel nur RVG. Reicht auch für die meisten Privatleute, da die nur Anwälte brauchen, die selbst nach RVG abrechnen. 

Selbst übernehmen wird nur gehen, wenn du ne eigene Kanzlei gründest und entsprechend bei der Kammer meldest, steht irgendwo in der BRAO und BORA, aber auch aus praktischen Gründen (Anschrift, beA…). Musst dann halt noch mit dem Arbeitgeber abklären, Wettbewerbsverbot und so gedöns…

Exakt. Die Versicherung erstattet auf RVG-Basis. Ihr erstellt also eine Rechnung an den Mandanten und der reicht diese bei der Versicherung ein. Die Versicherung erstattet ihm nur die gesetzlichen Gebühren. Alles darüber hinaus muss er selbst zahlen.

Und doch, eine RSV lohnt sich für die meisten. Kaum eine Privatperson geht nämlich zur Kanzlei, die 300 Euro pro Stunde abrechnet. Wenn, dann sind es im ArbR eher Geschäftsführer.

Bevor du deine Freunde zu euch in die Kanzlei holst, kläre sie bitte ausdrücklich über euren Stundensatz auf und überreiche ihnen nicht nur eure Honorarvereinbarung, die kaum einer ausführlich liest. Ich wette nämlich, mit der Freundschaft ist es sonst schnell vorbei, wenn die Rechnung kommt.

Ob du nebenberuflich Mandate bearbeiten kannst, musst du mit deinem Chef absprechen. Einfach machen kannst du es nicht, denn du trittst damit in Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber (jedenfalls wenn ihr dort auch Privatleute vertretet). Das wäre ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Oft ist es auch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Sprich es daher bitte ab.
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Egal
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
19.09.2023, 20:34
Die nebenberufliche Selbständigkeit als RA ist übrigens kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf :-) Bevor du Mandate annimmst, würde ich zumindest die Basics zur Selbständigkeit nachlesen, sonst geht es schnell nach hinten los. Steuerlich anmelden musst du dich auch.
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Byisis
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Registriert seit: Feb 2023
#5
19.09.2023, 20:39
Mir gerade noch eingefallen:
Bei uns werden hier und da auch Freunde von X vertreten und dann nach RVG abgerechnet. Das machen dann meistens die Associates und die delegieren das an die WissMits/Refs. Muss man halt mit dem jeweiligen Chef reden. Solang am Ende der Umsatz passt - why not :)
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Praktiker
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Beiträge: 1.904
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Registriert seit: Apr 2021
#6
20.09.2023, 06:26
Blöde Frage: was zahlt der Versicherer denn, wenn das RVG nach Paragraph 34 für die Beratung keinen Maßstab bereithält? Ich hätte die Frage jetzt eher darauf bezogen und hier ein mögliches Problem gesehen.
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.337
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#7
20.09.2023, 08:31
Erstberatungsgebühr. Ansonsten fehlt es oft auch schon am Versicherungsfall. Das „interessante“ Gutachten wird die Versicherung nicht zahlen.
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furor
Member
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Beiträge: 50
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2020
#8
20.09.2023, 12:33
(20.09.2023, 06:26)Praktiker schrieb:  Blöde Frage: was zahlt der Versicherer denn, wenn das RVG nach Paragraph 34 für die Beratung keinen Maßstab bereithält? Ich hätte die Frage jetzt eher darauf bezogen und hier ein mögliches Problem gesehen.


Bei Verbrauchern in den Standardverträgen bis zu 190 € netto für die Erstberatung und bis zu 250 € netto für "Beratung". Eigentlich ist fast alles "Beratung". Bei Unternehmern zahlt die RSV zuweilen auch die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), also z.B. den ortsüblichen Stundensatz, sonst auch nur die Pauschale. Manche Mandaten haben sogar eine Versicherungspolice, die Abrechnung bis zum Stundensatz X zulässt. 

Die meisten Beratungen werden unabhängig vom Bestehen einer Versicherung nach Zeitaufwand abgerechnet, d.h. Mandant ist zum großen Teil Selbstzahler.
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