13.09.2023, 15:31
Liebes Forum,
ich habe zeitnah meine Disputation und kürzlich meine Druckfassung für den Verlag erstellt. Ich habe bei der Erstellung der Druckfassung natürlich ein paar Punkte aus den Gutachten aufgegriffen und diese in die Arbeit eingepflegt, u.a. eine Terminologie geändert, die von dem Zweitgutachter kritisiert wurde.
Ich würde diese Änderungen entsprechend berücksichtigen und darauf hinweisen, dass ich für die Druckfassung nunmehr Erwägung XY in die Beurteilung habe einfließen lassen. Wie seid ihr damit in Bezug auf den Vortrag bei der Disputation umgegangen? Hat einer von euch Erfahrungswerte dahingehend?
ich habe zeitnah meine Disputation und kürzlich meine Druckfassung für den Verlag erstellt. Ich habe bei der Erstellung der Druckfassung natürlich ein paar Punkte aus den Gutachten aufgegriffen und diese in die Arbeit eingepflegt, u.a. eine Terminologie geändert, die von dem Zweitgutachter kritisiert wurde.
Ich würde diese Änderungen entsprechend berücksichtigen und darauf hinweisen, dass ich für die Druckfassung nunmehr Erwägung XY in die Beurteilung habe einfließen lassen. Wie seid ihr damit in Bezug auf den Vortrag bei der Disputation umgegangen? Hat einer von euch Erfahrungswerte dahingehend?
15.09.2023, 19:35
Also wenn du da Verbesserungen einsiehst, dann würde ich natürlich bei der Disputation die beste Version vortragen. Aber verstehe nicht, warum Du die Druckfassung dort thematisieren willst. Kann denen doch egal sein, sofern Du nicht ein völlig neues, von der im Verfahren eingereichten Version sich eklatant unterscheidendes Buch veröffentlichst.