24.08.2023, 18:29
Erst abordnen, bis ich sicher war, dass es passt, dann versetzen. Anders hätte ich es nicht gemacht, weil es mir zu unsicher gewesen wäre und ich eigentlich sehr gern Richter war.
Das abgebende Ministerium war nicht glücklich, im Grunde war es ihm aber egal. Ist aber bei mir auch etwas speziell, weil die neue Behörde mich unbedingt wollte.
Das abgebende Ministerium war nicht glücklich, im Grunde war es ihm aber egal. Ist aber bei mir auch etwas speziell, weil die neue Behörde mich unbedingt wollte.
24.08.2023, 19:35
(24.08.2023, 16:11)Lawmaker schrieb:(24.08.2023, 13:10)Exri schrieb:(24.08.2023, 11:05)Lawmaker schrieb: Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Entlassen+ neu verbeamtet. Die neue Behörde wollte es gerne so und da ich bei Amtsarzt etc nichts zu befürchten hatte, habe ich es auch so gemacht. Konnte dann noch etwas Urlaub machen und nach Neuverbeamtung wurde mir die Justizzeit auf die Erfahrungsstufe und auf die Probezeit (bis zur Mindestprobezeit) angerechnet, hatte also insofern auch keine Nachteile. Da in der Richterschaft auch mal gute 5 Jahre Probezeit vorkommen, wenn es keine (geeignete) Planstelle gibt, in der Verwaltung aber nach Ablauf der Probezeit die Urkunde sofort kommt, ist man u.U. am Ende schneller auf Lebenszeit, auch wenn wegen Mindestlaufzeiten nicht auf den Monat genau angerechnet werden kann...
Danke für deine Antwort!![]()
Mir scheint also, dass es ein gangbarer Weg ist, den Wechsel in die Verwaltung auch ohne „Zustimmung“ des bisherigen Dienstherren (GeStA) zu vollziehen, das macht ja schon mal Mut, falls es – erwartbarerweise – zu wenig Begeisterung führen wird, wenn man den avisierten Wechsel dann verkündet.
Meinst du denn, dass es grundsätzlich so ist, dass die neuen Dienstherren den Weg der Neuverbeamtung „gerne“ einschlagen? Welche Vorteile ergibt sich für den neuen Dienstherren und welche möglichen Nachteile für den Wechselnden? Und ist es formal dann immer so, dass man bei Neuernennung eine neue amtsärztliche Untersuchung durchlaufen muss? Verzögert dies nicht dann wieder den Antritt der neuen Stelle?
Danke schon mal für eine Antwort!
Das kann ich dir nicht beantworten, da ich nicht im Personalreferat deines angestrebten Ministeriums sitze. Ich habe bei "meinem" angerufen und dort wurde mir gesagt, dass es nur so läuft und ich hatte keine Einwände - wieso auch? Bisher habe ich keine Nachteile dadurch gehabt und ich bin einfach froh den Schritt gemacht zu haben, weil es mir in der neuen Stelle besser gefällt.
24.08.2023, 22:21
(23.08.2023, 22:22)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 22:01)Miaumiau44 schrieb:(23.08.2023, 21:22)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 20:12)Miaumiau44 schrieb: Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Hallo,
ich beabsichtige auch gerade aus der Justiz auszusteigen und in die Verwaltung zu wechseln. Ich habe mich beworben und am AC teilgenommen. Meine Personalakte wurde erst angefordert nachdem ich die feste Zusage hatte. Hatte ähnliche Bedenken wie du und habe zuvor einfach mal der zuständigen Stelle nachgefragt, wann die Akte angefordert wird.
Danke für deine Antwort! Hast du es vorher mit der Behördenleitung kommuniziert, dass du gehen möchtest?
Sehr gerne:) Nein, erst als ich wusste dass ich sicher was anderes habe und gehen will habe ich es kommuniziert.
Dh du hast doch für die hessische Verwaltung entschieden ? Weißt du schon wo du hinkommen wirst ? :)