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  5. Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften
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Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften
KTU
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
02.08.2023, 00:23
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit Stellenanzeigen als Legal Counsel lese ich ab und zu, dass Gegenstand der Tätigkeit auch die Beratung von ausländischen Konzerngesellschaften ist, z. B. "rechtliche Beratung von Tochtergesellschaften in Europa (z. B. Niederlande, Polen, Schweiz), wobei die Bereiche
Sozialrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht ausgenommen sind.".

Wie kann man sich diese Tätigkeit als Syndikus mit Ausbildung im deutschen Recht vorstellen? Hat damit jemand Erfahrung? Werden dabei Rechtskenntnisse in den jeweiligen Rechtsordnungen vorausgesetzt oder arbeitet man sich ein?

Danke! 

Viele Grüße!
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 360
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
02.08.2023, 10:40
(02.08.2023, 00:23)KTU schrieb:  Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit Stellenanzeigen als Legal Counsel lese ich ab und zu, dass Gegenstand der Tätigkeit auch die Beratung von ausländischen Konzerngesellschaften ist, z. B. "rechtliche Beratung von Tochtergesellschaften in Europa (z. B. Niederlande, Polen, Schweiz), wobei die Bereiche
Sozialrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht ausgenommen sind.".

Wie kann man sich diese Tätigkeit als Syndikus mit Ausbildung im deutschen Recht vorstellen? Hat damit jemand Erfahrung? Werden dabei Rechtskenntnisse in den jeweiligen Rechtsordnungen vorausgesetzt oder arbeitet man sich ein?

Danke! 

Viele Grüße!

Hallo, wenn - abgesehen von dem Ausschluss bestimmter (typischer) Bereiche- keine Konkretisierung der Tätigkeit stattfindet, wird das idR sich das weitgehend auf die Zusammenarbeit mit externen, lokalen Anwälten und "Durchsichten" von Dokumenten beschränken. Das kann von corporate housekeeping über M&A (wenn da deutsches Recht gelten soll, dann müsste man sich eben in das Thema grenzüberschreitende Transaktionen nach dt. Recht einarbeiten, wenn man keine Vorkenntnisse hat), bis hin zur "Projektverwaltung" und Steuerung externer Anwälte für bestimmte Vorgänge alles Mögliche sein, ggf. im Zusammenspiel mit der Muttergesellschaft, bei der man sitzt (zB Gremienbeschlüsse für die Vorgänge bei den Töchtern entwerfen). Man braucht keine vertieften Kenntnisse ausländischer Rechtsordnungen, wobei die sich in Europa zumindest gesellschaftsrechtlich ähneln. Wichtig ist aber, zu verstehen, was faktisch passiert, vor allem, was die lokalen Anwälte einem da erzählen und wie sich das auf die Muttergesellschaft auswirkt ;) da können Sprachunterschiede durchaus ein Faktor sein. IdR würde ich das eher als "Admin"-Arbeit/Sachbearbeiter-Tätigkeit betrachten. 

VG
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.413
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#3
02.08.2023, 16:08
bei uns heißt das hauptsächlich Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung. Für Detailfragen und zum ersten Einlernen gibt es die externen Anwälte vor Ort.
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Humpa
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#4
02.08.2023, 17:15
Auch wenn man keine ausländischen Konzerngesellschaften betreut ist es doch für Unternehmensjuristen tägliches Geschäft, dass man auch Verträge anderer Rechtsordnungen prüft und verhandelt. Viele Grundsätze sind ja zumindest ähnlich, systematische Unterschiede lernt man mit der Zeit kennen und einige Dinge (wie lang ist die Gewährleistungsfrist in Michigan?) schaut man nach. Und je weniger man mit einer Rechtsordnung vertraut ist, desto wichtiger ist, dass alles wichtige im Vertrag selber steht. Und für einige Spezialthemen holt man dann auch mal einen externen Anwalt rein.
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