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  5. Tatsäche Notenanforderungen Sozialgerichtsbarkeit NRW
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Tatsäche Notenanforderungen Sozialgerichtsbarkeit NRW
Suchender
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2023
#1
31.07.2023, 17:26
Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage. Ich interessiere mich sehr für die Sozialgerichtsbarkeit. Laut Webseite des LSG NRW wird von Bewerberinnen und Bewerbern verlangt, dass sie eine Punktzahl von 25,5 Punkten (Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten juristischen Staatsexamens). Als Untergrenze gelten 23,25 Punkte.

Das find ich irgendwie spannend. Ich würde 25,5 Punkte schon erreichen, wenn ich "nur" 8,1 im zweiten StEx habe. Daher meine Frage: Wie sind die tatsächlichen Notenanforderungen, um Sozialrichter in NRW werden? Kann man sich beinahe sicher sein, dass man zum Bewerbungsgespräch geladen wird und wahrscheinlich dann auch eine Zusage erhält, wenn man die obige Gesamtpunktzahl von 25,5 erreicht? 

Vielleicht kann jemand etwas dazu schreiben. Smile
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Okt2022
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#2
31.07.2023, 17:53
Eingeladen wirst du sicher auf jeden Fall. Eine Zusage ist aber nie garantiert, egal mit welchen Noten würde ich behaupten. 
In der Sozialgerichtsbarkeit ist es meines Wissens nach wie bei den Verwaltungsgerichten, es gilt die Bestenauslese. Heißt, wenn sich für die gleiche konkrete Stelle jemand mit mehr Punkten bewirbt und du erweist dich im Gespräch nicht doch als „qualifizierter“ als er, dann erhält er den Vorzug. 


Gleichwohl ist auch die Sozialgerichtsbarkeit wohl ziemlich auf Nachwuchssuche, wenn man dem Kaiserdozenten glaubt, der an den Auswahlverfahren in NRW beteiligt ist. 

Die Protokolle geben ganz gute Anhaltspunkte dafür was einige Bewerber so für Punkte mitbringen, finde ich
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Bre
Member
***
Beiträge: 182
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
01.08.2023, 08:32
Kenne zwei Leute, die in den letzten 2,5 Jahren eingestellt wurden. Einmal knappes Doppel-VB, einmal knapp zweistellig im Ersten und 7,irgendwas im Zweiten.
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