31.05.2020, 09:56
Ums juristische würde es da sicher nicht gehen. Die Frage ist eher, wieso jemand runtergeprüft wurde. Das passiert schon eher selten.
Es dürfte sodann eher am Auftreten als an den juristischen Fähigkeiten liegen - in einer GK mag das Auftreten weniger wichtig sein, ich vermute mal, kleineren Kanzleien dürfte es wichtiger sein als die Frage, ob einer jetzt 8 oder 8,5 Punkte hat, da dort Aquise wichtiger ist als juristische Feinheiten.
Es dürfte sodann eher am Auftreten als an den juristischen Fähigkeiten liegen - in einer GK mag das Auftreten weniger wichtig sein, ich vermute mal, kleineren Kanzleien dürfte es wichtiger sein als die Frage, ob einer jetzt 8 oder 8,5 Punkte hat, da dort Aquise wichtiger ist als juristische Feinheiten.
31.05.2020, 14:01
Mündliche liegt zu 90% an der Kommission. Nette protokollfeste Kommission und der 4 P Nichtstkönner holt sich 13p mündlich ab.
Hinterher war es natürlich seine eigene Leistung.
In meiner Mündlichen wurde der Kollege von 10,6 auf 10,4 runtergeprüft. Das lag wahrlich weder an seinem Können noch am Auftreten.
Hinterher war es natürlich seine eigene Leistung.
In meiner Mündlichen wurde der Kollege von 10,6 auf 10,4 runtergeprüft. Das lag wahrlich weder an seinem Können noch am Auftreten.
31.05.2020, 17:09
(31.05.2020, 14:01)M Gast schrieb: Mündliche liegt zu 90% an der Kommission. Nette protokollfeste Kommission und der 4 P Nichtstkönner holt sich 13p mündlich ab.
Hinterher war es natürlich seine eigene Leistung.
In meiner Mündlichen wurde der Kollege von 10,6 auf 10,4 runtergeprüft. Das lag wahrlich weder an seinem Können noch am Auftreten.
+1
Kenne auch so einen Fall. Manchmal liegt es sicher auch an der Leistung des Prüflings. Aber zumindest bei den Kandidaten mit guter Vornote (und guter mündlicher Prüfung im anderen Examen) scheint das eher ausgeschlossen.
22.06.2020, 21:52
-0,2 ist schon runterprüfen? Hat ~10 schriftlich und ~10 mündlich, passt doch
07.07.2020, 12:13
(16.06.2019, 22:32)Mila schrieb: Guten Abend alle zusammen,
ist es ratsam die schriftlichen Noten des 1. Staatsexamens einer Bewerbung beizulegen, wenn diese Noten zeigen, dass man staatlich besser war als aus dem Gesamtergebnis ersichtlich.
Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Liebe Grüße
Das kommt vielleicht auch darauf an, wo du dich bewerben willst.
Ich habe mich mit auf WiMi-Stellen beworben, weil ich gern an einem LS im ÖR promovieren wollte. Ich bin ebenfalls mündlich runter geprüft worden, mein Schnitt lag dann bei 9,16 (übrigens sind von 5 Leuten 4 runtergeprüft worden, die einzige, die hochgeprüft wurde, kam dann von 14,6 auf 15,1, es scheint also gar nicht so selten zu sein).
Meine schriftlichen Noten lagen im ÖR bei 12 und 13 Punkten. Das eine Mal habe ich die Noten mitgeschickt, einmal nicht (da vergessen). Ich hätte trotzdem bei beiden Stellen anfangen können, die Noten wurden aber explizit im 2. Vorstellungsgespräch noch einmal positiv erwähnt.
Viel Erfolg!
07.07.2020, 18:13
Euch ist schon klar, dass die Frage schon über ein Jahr alt ist?!
10.07.2020, 14:30