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  5. Bewerbungsunterlagen für das Ref
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Bewerbungsunterlagen für das Ref
Rich
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 10
Registriert seit: Mar 2023
#1
09.07.2023, 18:37
Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch und wäre froh, wenn mir einer auf die Sprünge helfen könnte. In den Bewerbungsunterlagen für das Ref findet sich auch ein Bogen zu Vollstreckungsmaßnahmen. Dort lautet eine Textzeile "Eine Vermögensauskunft wurde nicht abgegeben". Das kreuze ich nicht an, oder? Ich müsste das nur ankreuzen, wenn ich zum Beispiel zur Abgabe einer Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher aufgefordert wurde und dem nicht nachgekommen wäre. Habe ich das richtig verstanden?

Zu finden auf S.6: https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/re...mplett.pdf

Danke und viele Grüße
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Landvogt
Member
***
Beiträge: 62
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#2
09.07.2023, 18:55
Richtig, damit ist die Vermögensauskunft im Vollstreckungsverfahren (§ 802c ZPO) gemeint.
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Tylluan
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#3
09.07.2023, 19:26
Das heißt aber, dass du es gerade ankreuzen musst, weil du keine Vermögensauskunft abgegeben hast. Es geht nicht nur um den spezielleren Fall, dass du dazu aufgefordert wurdest, dem aber nicht nachgekommen bist. Diesen deckt eher die Frage danach ab.

Die Fragen insgesamt zielen darauf ab, herauszufinden, ob irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich laufen.
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Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#4
12.07.2023, 00:47
(09.07.2023, 19:26)Tylluan schrieb:  Das heißt aber, dass du es gerade ankreuzen musst, weil du keine Vermögensauskunft abgegeben hast. Es geht nicht nur um den spezielleren Fall, dass du dazu aufgefordert wurdest, dem aber nicht nachgekommen bist. Diesen deckt eher die Frage danach ab.

Die Fragen insgesamt zielen darauf ab, herauszufinden, ob irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich laufen.

So verstehe ich die Frage auch. Kein Vermögensauskunft abgegeben = Ankreuzen.
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superheldinnr1
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#5
20.07.2023, 09:03
Ich habe auch eine Frage zur Bewerbung in Hessen: dort steht im Merkblatt, dass man den Antrag in zweifacher Ausfertigung abgeben muss. Weiter unten steht dann: "Dem Antrag ist beizufügen..." und dann bspw. Geburtsurkunde (zweifach). Bedeutet das, dass ich insgesamt vier Geburtsurkunden brauche? Und wie habt ihr das alles zusammengefügt, Antrag und dann alle Anlagen x 2 oder erst beide Anträge und dann jeweils 2 Anlagen?
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