• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Fragen von Jurastudenten an Rechtsreferendare
  6. Einstieg (als Juristin, 1. Stex) in den öffentlichen Dienst: Welche Optionen gibt's?
Antworten

 
Einstieg (als Juristin, 1. Stex) in den öffentlichen Dienst: Welche Optionen gibt's?
DieDachrinne
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2022
#1
16.04.2023, 18:08
Liebe Alle!

Es kam, wie es absehbar kommen musste:
Ich habe im letzten Monat erfahren, dass ich das 2. Staatsexamen in NRW endgültig nicht bestanden habe.
Ich bin nicht höchsttraurig, dass ich fortan nicht als Volljuristin arbeiten kann. Das habe ich mir schon lange nicht mehr vorstellen können. Denn bereits das 1. Examen war eine Qual für mich. Im Ref habe ich leider gar keine Freude und kein Interesse an den Tätigkeiten entwickelt, das Lernen bis in die letzten Wochen geschoben und mich nur bis zum Examen hingezogen, "weil man das ja so macht und das 2. Examen einfach dazugehört". Ich könnte zu Hintergründen ausführen, aber das ist weniger relevant würde ich sagen. Eventuelle Nachfragen beantworte ich aber gerne.

Bereits nach dem 1. Examen habe ich mit dem öffentlichen Dienst geliebäugelt. Ich finde, er bietet insgesamt einen guten Deal was Sinnhaftigkeit der Tätigkeit, W/L-Balance, Gehalt, Flexibilität und Familienfreundlichkeit anbietet. Im Nachhinein hätte ich besser mal direkt nach dem 1. Examen nach Möglichkeiten geschaut, das bereue ich jetzt.

Weil es mir bislang nicht gelungen ist valide Informationen im Internet, der LaufbahnVO/LBG/und ähnliches oder in Gesprächen mit der Arbeitsagentur zu erhalten, wende ich mich gerne mit diesen Fragen an Euch und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.
Vor allem, weil ich in manchen Beiträgen hier hin und wieder gelesen habe, dass Juristen mit dem 1. Examen in der Verwaltung tätig sind.

Kurz und knackig mein (formeller) Hintergrund:
Ich habe im 1. Examen ein VB geschafft und meine Universtität hat mir auf Grundlage des 1. Examens einen Master-Titel (Mag. iur.) verliehen.
Zusätzlich spreche ich vier Sprachen, habe einige Nebentätigkeiten, extra-curriculare Aktivitäten sowie Auslandserfahrung und die 2 Jahre Ref-Erfahrung vorzuweisen.

Problemstellung
Mir ist klar, dass ich mich auf klassische Stellen, die ausdrücklich Volljuristen suchen, nicht bewerben kann. Mir ist auch bewusst, dass Volljuristen um ein vielfaches bessere Einstiegsmöglichkeiten (und wahrscheinlich auch Aufstiegsoptionen?) haben. Aber, das hilft mir jetzt leider nicht mehr weiter.

Allerdings interessiere ich mich ohnehin weniger für juristische Tätigkeiten, sondern möchte gerne interdisziplinär arbeiten und mein 1. Examen nur als "Einstiegsmöglichkeit" in den öD nutzen.
Ganz grundsätzlich möchte ich sehr gerne irgendwann, sofern irgendwie möglich, als Beamtin im höheren Dienst tätig sein. Es gibt einige Stellenanzeigen, etwa bei interamt.de, die ich super interessant finde. Ob ich zunächst in einer Kommune, Landes- oder Bundesbehörde starte, ist mir fast egal. Ich wohne im Rheinland, bin flexibel und finde diverse Behörden interessant.

Konkrete Fragen:
-- Ist hier vielleicht jemand im öD tätig, hat Erfahrung in dem Bereich oder kennt Personen im öD und wäre bereit (ggf. in einem persönlichen Chat/Telefonat) sich über Möglichkeiten im öD auszutauschen?

-- Ist jemand als Jurist (nur) mit 1. Examen im öD tätig und kann Näheres zu seinem Werdegang mitteilen?

-- Ich habe einige Stellenanzeigen gelesen, die teilweise auch für den höheren Dienst / Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt "lediglich" den Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums voraussetzen.
Diese Voraussetzung habe ich ja grundsätzlich mit Abschluss meines Jura-Studiums erfüllt. Aber soweit ich das richtig in Erfahrung bringen konnte, wird eine unmittelbare Verbeamtung nur mit dem 1. Stex im höheren Dienst nicht möglich sein, weil ich die Laufbahnvoraussetzungen nach meinem Verständnis nicht erfülle. Jedoch könnte ich zum Beispiel mit E13 auf auf Stellen, die als A13/A14/E13 ausgeschrieben sind, als Tarifangestellte anfangen, soweit ich das richtig verstanden habe?

-- Wie realitisch ist es, zunächst im gehobenen Dienst tätig zu sein und später noch in den hD aufzusteigen?

-- Wenn es sich bei einer Stellenanzeige um eine A13/A14 Planstelle handelt:
Bestünde in einem solchen Fall alternativ grundsätzlich auch die Möglichkeit, mit Abschluss der ersten Prüfung (zunächst) im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden (ggf. direkt A10/A11/A12), aber in tatsächlicher Hinsicht die o.g. Stelle / Tätigkeit auszuüben?
Das ist vor allem finanziell interessant, da A9 netto = E13 netto entspricht.

-- Ist mit Abschluss des 1. Examens grundsätzlich noch die Verbeamtung im höheren Dienst, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, möglich?
-- Etwa nach einigen Jahren Berufserfahrung in der genannten oder einer vergleichbaren Stelle, entweder im Tarifbereich oder – falls möglich – als Beamter im gehobenen Dienst?
-- Oder durch Absolvierung eines zusätzlichen, berufsbegleitenden Masters im Bereich der Verwaltung, etwa https://www.uniki...istration oder https://www.hs-ko...istration.
-- Ein erneuter Vorbereitungsdienst (habe gesehen sowas gibt es auch im Bereich der Verwaltung) ist für mich nicht wirklich eine Option. Die Luft ist einfach raus und ich möchte gerne regulär im Berufsleben einsteigen.

-- Werde ich fortan, wenn ich mich für den öD entscheide, für immer die gescheiterte Juristin sein und deswegen keine interessanten Stellen oder Aufstiegschancen mehr haben?

-- Habt ihr sonst allgemeine Ratschläge für meine Situation?


Ich freue mich wirkklich sehr über jede Antwort, Hinweise zu weiteren Informationsmöglichkeiten, etc und danke euch ganz herzlich für eure Hilfe!

Einen schönen Sonntag euch allen



- - - - - - - -
Edit: Typos
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2023, 18:31 von DieDachrinne.)
Suchen
Zitieren
paradigmus
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#2
17.04.2023, 08:48
Hallo liebe Dachrinne,

zunächst tut es mir sehr leid, dass du nicht bestanden hast. Ein Weltuntergang ist es aber nicht - hast du aber ja schon selber erkannt!

Ich habe selbst nach dem 1. Staatsexamen 1,5 Jahre in einem Ministerium auf Landesebene (NRW) im gD gearbeitet. Man muss leider sagen, es kommt bei der Qualität sehr auf das Referat / Team, den Vorgesetzten an. Ich hatte einen tollen Referatsleiter, der mich alles hat machen lassen und habe viel Verantwortung und Spaß an der Arbeit gehabt. Dennoch gab es eine sichtbare Trennung im Haus zwischen Referenten und Sachbearbeitern. Die Aufstiegschancen in den HD waren hier auch eher gering. In meiner Zeit habe ich von zwei Aufstiegen mitbekommen. Zwar wurdest du recht schnell auf A13 durchbefördert im gehobenen Dienst - allerdings sollen Sachbearbeiter auch Sachbearbeiter bleiben sonst hätte man ja keine guten Sachbearbeiter mehr. (O-Ton meines Gruppenleiters).

Nach dem zweiten Examen arbeite ich jetzt auf kommunaler Ebene in einer Fachreferentenstelle und hier nehme ich tatsächlich zwischen HD und GD kaum Unterschied in der Tätigkeit und Verantwortung wahr. Hier ist der Aufstieg auch eher die Regel und viele Amtsleiter und Dezernenten stellen sind mit Aufsteigern besetzt, die noch einen geförderten Master o.Ä. gemacht haben. Wichtig ist dabei natürlich egal wo du bist, sichtbar zu sein quer durchs Haus. Dann tun sich da gute Möglichkeiten auf.

Meine Frau arbeitet nach dem ersten Examen in einer Bundesbehörde im gehobenen Dienst und ist darüber recht resiginiert, da auch dort eine relativ harte Trennung zwischen dem GD und dem HD erfolgt.

Nach meiner Erfahrung würde ich daher raten auf Kommunaler/Kreis Ebene zu suchen, da du hier nicht diese "Trennung" zwischen GD und HD hast und auch ein Aufstieg daher eher üblich ist. Bei uns ist es auch so, dass wir große Probleme damit haben die Führungsstellen im GD (A12, A13) zu besetzen, da dies wenige Leute machen wollen. Ich würde sagen, dass daher die Karriereperspektiven hier gar nicht schlecht stehen. Von einer Sachgebietsleitung den Aufstieg in den HD zu machen, ist dann auch kein weiter Sprung mehr.


Ich würde mir an deiner Stelle einen Job auf kommunaler Ebene suchen. Dort irgendwo im Stabsbereich der Hausspitze, wenn etwas ausgeschrieben ist. Dort kannst du dann einige Jahre einen guten Job auf Fachebene machen und dich anschließend auf Sachgebietsleitungen in die Bereiche bewerben. Mit dem Überblick aus dem Stab der Hausspitze hast du dann die Führungskräfte im Haus kennengelernt und recht breite Entwicklungsmöglichkeiten.

So würde ich es jedenfalls angehen.

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg!


Viele Grüße
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
17.04.2023, 23:35
Zunächst auch von mir: tut mir leid, dass es nun so gekommen ist.

Wenn Du in den öD willst, gibt es sicherlich verschiedene Möglichkeiten. Ich kenne jemanden, der mit 1. Examen Rechtsfragen bei der Polizei bearbeitet. In Ministerien usw. wirst Du am ehesten Chancen haben, wenn Du noch ein besonderes Interessengebiet (Politik, bestimmte Kenntnisse) mitbringst - je allgemeiner die Aufgaben sind, desto eher wird man auf Personal aus der Verwaltung zurückgreifen.

Und: so oder so wird das zunächst keine Verbeamtung geben, weil es auch für den gehobenen Dienst einen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen gibt.

Wenn Du mal drin bist, mag aber irgendwann die Berufserfahrung angerechnet werden und dann eine Verbeamtung ggf. nach Qualifikationen in Betracht kommen. Ich kenne jemanden (allerdings mit anderem Studium), der das geschafft hat.

Wenn Du dann in den höheren Dienst willst, braucht es als nächstes einen Laufbahnwechsel. Das geht, wollen aber natürlich auch andere. Da gibt es daher wenig Stellen, und einen Lehrgang o.ä. muss man auch durchlaufen.

Das ist also sehr langwierig und wenig planbar.
Suchen
Zitieren
purplerose
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
28.07.2023, 08:22
Hey Dachrinne, hat sich bei dir schon etwas ergeben? Bin in einer ähnlichen Situation wie du und würde auch gerne in den öffentlichen Dienst mit dem 1. Examen. Vielleicht hast du ja schon einen Job oder zumindest Erfahrungen gesammelt, wo man sich gut bewerben kann? :)
Suchen
Zitieren
spusi5
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#5
09.09.2023, 01:20
Ich habe vorgestern eine Stellenanzeige von der Polizei Berlin gesehen.
Die stellen mittlerweile auch „Diplom-Juristen“/ 1.StEx in den höheren Dienst mit A13 ein. Setzt ein befriedigendes Zeugnis voraus.
Suchen
Zitieren
MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#6
18.10.2023, 06:41
(09.09.2023, 01:20)spusi5 schrieb:  Ich habe vorgestern eine Stellenanzeige von der Polizei Berlin gesehen.
Die stellen mittlerweile auch „Diplom-Juristen“/ 1.StEx in den höheren Dienst mit A13 ein. Setzt ein befriedigendes Zeugnis voraus.

Ich hatte eben mal gegoogelt, weil ich mir das nicht vorstellen konnte....... Scheint aber tatsächlich der Fall zu sein....Berlin halt  Cool

HÖHERER DIENST - Polizei - 110 Prozent Berlin

Auszug: In die Laufbahn des höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer



[*]die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit zusammen mindestens 13 Punkten bestanden hat oder die erste juristische Staatsprüfung mit mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden hat oder einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen) mindestens mit der Note „gut“ vorweisen kann

Einstellungstermin dann ab März 2025....
Suchen
Zitieren
Frieda
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
#7
18.10.2023, 07:46
Warum auch nicht, das erste Staatsexamen gilt schließlich als Masteräquivalent.
Suchen
Zitieren
nachdenklich
Senior Member
****
Beiträge: 494
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#8
18.10.2023, 07:50
(18.10.2023, 07:46)Frieda schrieb:  Warum auch nicht, das erste Staatsexamen gilt schließlich als Masteräquivalent.

Naja, in 99% der Fälle gruppiert aber die entsprechende Behörde das 1. Examen in den gD ein (Bachelor). Mir ist ehrlich gesagt obiges noch NIE untergekommen, obwohl ich mir schon sehr sehr sehr viele Stellenanzeigen des öD angeschaut habe  Lesen LolLolLol
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2023, 10:15 von nachdenklich.)
Suchen
Zitieren
MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#9
18.10.2023, 15:27
(18.10.2023, 07:50)nachdenklich schrieb:  
(18.10.2023, 07:46)Frieda schrieb:  Warum auch nicht, das erste Staatsexamen gilt schließlich als Masteräquivalent.

Naja, in 99% der Fälle gruppiert aber die entsprechende Behörde das 1. Examen in den gD ein (Bachelor). Mir ist ehrlich gesagt obiges noch NIE untergekommen, obwohl ich mir schon sehr sehr sehr viele Stellenanzeigen des öD angeschaut habe  Lesen LolLolLol

Ist tatsächlich auch nach meiner Wahrnehmung die Ausnahme, m.E. auch im Grundsatz zu Recht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus