31.05.2022, 00:23
Zitat:wenn man mehr als 7,75 Punkte hat. Das (oder zumindest 8) reicht auf jeden Fall für die STA
Ist das wirklich so? Also dass das mehr oder weniger eine sichere Sache ist? Und ohne Rücksicht auf das Erste? Und auch in "gefragten" LG-Bezirken oder muss man mit einer Abschiebung nach Kleve rechnen? Entspräche aber durchaus auch meinem Eindruck, dass die StA in NRW wirklich GANZ MASSIVE Personalprobleme hat.
Zitat:Ich verstehe nicht, warum man Volljuristen als Amtsanwälte beschäftigen sollte.
Die StA in NRW ist eine totale Katastrophe. Massive Personalprobleme und einiges an wirklich krass ungeignetem Personal. Kann man kaum in Worte fassen. Führt übrigens dazu, dass:
1. Verbrecher (teilweise) ungestraft davonkommen
2. vor dem Amtsgericht (am LG gibt man sich ein bischen Mühe) haufenweise Kohle verbrannt wird
3. bei der Kriminalpolizei unsinnig Ressourcen gebunden werden
4. offensichtlich unschuldig Angeklagte den guten Glauben an die Justiz verlieren
Zurück zur Frage: Bei der StA in NRW ersticken die Leute (aus verschiedenen Gründen) in Arbeit. Gleichzeitig ist aber nicht Geld da, um beliebig viele Leute mit R1 einzustellen. Eigene Amtsanwälte stehen nicht sofort zur Verfügung, sondern müssen langwierig und teuer ausgebildet werden (unter Umständen gibt es auch gar nicht genug Interessenten). Die Volljuristen hingegen stehen sofort zur Verfügung.
Warum man das macht, ist also erklärbar. So ganz "richtig" finde ich das auch nicht. Meiner Meinung nach müssen dann ebenhalt die R1-Stellen ausgebaut werden. Und die (möglicherweise berfüchteten, meiner Meinung nach aber auch tatsächlich zu befürchtenden) "Qualitätsprobleme" müssen durch interne Behördenorganisation vermieden werden.
Letztendlich gilt aber wohl: Jeder ist seines Glückes Schmied. Kein Volljurist wird gezwungen, sich zu bewerben. Da das alles auf Frwilligkeit basiert, ist es nur ein zusätzliches Angebot, dass man nicht annehmen muss, sondern nur annimmt, wer das Angebot total in Ordnung findet.
09.05.2024, 13:18
(16.09.2020, 11:12)Kein Amtsanwalt schrieb:An so Aussagen sieht man wieder, wie wenig gute Noten mit einem gesunden Menschenverstand zu tun haben..(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:Naja, die Befähigung zum Richteramt hat man mit 2x4 Punkten. Dass man kein Land findet, ist ein anderes Thema.(15.09.2020, 21:38)Gast schrieb:(13.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(10.09.2020, 08:39)Gast schrieb: Da steht irgendwo, dass man ausnahmsweise auch mal von 8 Punkten abweichen kann. Da wird dann von einigen ein "Befriedigend reicht, also geht es ab 6,5 Punkten" draus gemacht.Es ist natürlich völlig weltfremd zu glauben, dass man mit knapp über 7 Punkten oder gar mit 6,5 nur ansatzweise irgendwelche Chancen auf eine Einladung hat. Besonders jetzt, wo so viele VB-Bewerber da sind, dass es mit knapp unter 9 Punkten kaum Chancen auf Einstellung gibt.
Besonders schön ist es, wenn Niedersachsen mit der Notengrenze als Beispiel angeführt wird, obwohl die schließlich explizit keine Volljuristen als AA einstellen wollen. Solche unqualifizierten Posts kann man getrost vergessen.
Allerdings sollte man sich ohnehin mit der Realität anfreunden und nach einer vernünftigen Alternative schauen, wenn es eben nicht zu StA reicht. Das nimmt hier teilweise pathologische Züge an, mit welcher Vehemenz die Leute sich dann einbilden, über die AA Schiene StA zu werden. Da ist - von Hamburg abgesehen (vor Corona) - nicht gewünscht und allenfalls in seltenen Ausnahmefällen eine Option. Dass sich hier öfter so verzweifelte Leute tummeln, die nicht einsehen wollen, dass es nicht reicht und meinen, Volljuristen, die die Mindestpunkte nicht erreichen, seien trotzdem besser als die Rechtspfleger, ist eben an der Praxis vorbeigedacht.
In Ddorf und Köln werden Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt in E10. Und ja, Volljuristen sind immer bessr als Rechtspfleger, weil sie für eine höhere Laufbahn qualifiziert sind (höhere statt nur gehobene) und Richterbefähigung haben und das ganz unabhängig von der Punktzahl. Das ist rein objektiv so. Ob man subjektiv den speziell ausgebildeten RP geeigneter findet, ist eine subjektive Meinung. Ein Volljurist kann sich aufgrund des Vorwissens und anderen Fähigkeiten jedenfalls in kurzer Zeit in all das einarbeiten.
Volljuristen sind bestimmt nicht "immer besser als Rechtspfleger". Viele Volljuristen können sich eben nicht in alles einarbeiten und haben deshalb schlechte Noten. (Die Fälle die aufgrund von Prüfungsangst, böswilligen Prüfern und größtmöglichem Pech schlechte Noten haben, sind nicht gemeint). Im Gegenzug kenne ich aber einige hervorragende Diplom-Finanzwirte, die sich problemlos ins deutsche Steuerrecht eingearbeitet haben (und wenn man das geschafft hat, kann man sich auch in alles andere einarbeiten). Ich gehe mal davon aus, dass Rechtspfleger ein ähnlich anspruchsvolles Studium wie Diplom-Finanzwirt ist.
Ist in etwa so zutreffend wie die Aussage, ausnahmslos jeder 2 x 4 P. Kandidat habe die „Befähigung zum Richteramt“. Das duale Studium zum Diplomfinanzwirt ist definitiv sehr anspruchsvoll und vor allem sehr gestrafft. Bin mir sicher, dass so mancher Volljurist es nicht packen würde. Nicht wenige brechen ab. Es ist überhaupt der größte Witz, dass frische Assessoren in den Finanzämtern sofort in Leitungspositionen gesteckt werden, ohne dass diese wirklich Ahnung von Steuerrecht haben.
Was Deine Aussage zu den Dipl. Finanzwirten betrifft, hast Du völlig recht. In der Steuerberatung leckt man sich nach denen die Finger und da werden tw. Gehälter gezahlt, bei denen denen der frisch ausgebildete Volljurist (der nicht in einer GK arbeitet) vor Neid erblassen würde, selbst wenn er deutlich mehr als 6 Punkte hat. Für den AG hat so jemand einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem Volljuristen, der außer dem Examen erstmal nichts vorzuweisen hat.
Ich bin promoviert und habe ordentliche Noten, trotzdem habe ich von dem Kram den ReNos machen keine Ahnung. Daher finde ich es erheiternd, wenn hier Volljuristen, deren Noten nicht für den richtigen Justizdienst reichen, im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie gegenüber den Rechtspflegern bzw. Amtsanwälten überlegen seien.
Der Volljurist ist erst einmal etwas Anderes und eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen. Die Tatsache, dass der ÖD Volljuristen mit den entsprechend geringen Punkten für Rechtspfleger oder max. Amtsanwaltsposten (das ist ja eigentlich nicht wirklich gewünscht) in Betracht zieht, zeigt ja schon die geringe Wertschätzung. Der schlechte(re) Volljurist wird maximal mit jemandem auf eine Stufe gestellt, der ein dreijähriges tätigkeitsbezogenes Verwaltungsstudium absolviert hat. Wie man bei der Beurteilung durch den ÖD noch auf den Gedanken kommen kann, man sei ja als Volljurist überlegen, weil man sich überall einarbeiten könnte, erschließt sich mir nicht. Besonders weil die Rechtspfleger nach der Ausbildung den meisten Kram, in den die Volljuristen noch neu einarbeiten müssen, schon können. Das ist halt eine clever Maßnahme des ÖD, weil er nicht mehr so viele Leute ausbildet bzw anzieht und Juristen mit den bescheideren Noten trotzdem verzweifelt nach dem Staatsdienst gieren. Kann man als ÖD ja mal schauen, ob es klappt und sich bezahlt macht. Dann kann man später stolz sagen:
"Ich bin Volljurist und habe es bis zum BGH (in die Geschäftsstelle) geschafft :D"
Bei Amtsanwälten sieht das schon wieder etwas anders aus. Denn entgegen mancher grundloser Behauptungen hier, wollen die meisten Bundesländer gerade keine Volljuristen, bei denen es für die richtige StA nicht reicht. Da sollte man sich mal damit abfinden, dass es eben nicht reicht, statt immer hier verzweifelt nachzufragen. Kann ja auch nicht jeder "Superstar" werden, dessen Traumjob das ist.
10.05.2024, 08:58
(09.05.2024, 13:18)LawariaNRW schrieb:(16.09.2020, 11:12)Kein Amtsanwalt schrieb:An so Aussagen sieht man wieder, wie wenig gute Noten mit einem gesunden Menschenverstand zu tun haben..(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:Naja, die Befähigung zum Richteramt hat man mit 2x4 Punkten. Dass man kein Land findet, ist ein anderes Thema.(15.09.2020, 21:38)Gast schrieb:(13.09.2020, 20:47)Gast schrieb: In Ddorf und Köln werden Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt in E10. Und ja, Volljuristen sind immer bessr als Rechtspfleger, weil sie für eine höhere Laufbahn qualifiziert sind (höhere statt nur gehobene) und Richterbefähigung haben und das ganz unabhängig von der Punktzahl. Das ist rein objektiv so. Ob man subjektiv den speziell ausgebildeten RP geeigneter findet, ist eine subjektive Meinung. Ein Volljurist kann sich aufgrund des Vorwissens und anderen Fähigkeiten jedenfalls in kurzer Zeit in all das einarbeiten.
Volljuristen sind bestimmt nicht "immer besser als Rechtspfleger". Viele Volljuristen können sich eben nicht in alles einarbeiten und haben deshalb schlechte Noten. (Die Fälle die aufgrund von Prüfungsangst, böswilligen Prüfern und größtmöglichem Pech schlechte Noten haben, sind nicht gemeint). Im Gegenzug kenne ich aber einige hervorragende Diplom-Finanzwirte, die sich problemlos ins deutsche Steuerrecht eingearbeitet haben (und wenn man das geschafft hat, kann man sich auch in alles andere einarbeiten). Ich gehe mal davon aus, dass Rechtspfleger ein ähnlich anspruchsvolles Studium wie Diplom-Finanzwirt ist.
Ist in etwa so zutreffend wie die Aussage, ausnahmslos jeder 2 x 4 P. Kandidat habe die „Befähigung zum Richteramt“. Das duale Studium zum Diplomfinanzwirt ist definitiv sehr anspruchsvoll und vor allem sehr gestrafft. Bin mir sicher, dass so mancher Volljurist es nicht packen würde. Nicht wenige brechen ab. Es ist überhaupt der größte Witz, dass frische Assessoren in den Finanzämtern sofort in Leitungspositionen gesteckt werden, ohne dass diese wirklich Ahnung von Steuerrecht haben.
Was Deine Aussage zu den Dipl. Finanzwirten betrifft, hast Du völlig recht. In der Steuerberatung leckt man sich nach denen die Finger und da werden tw. Gehälter gezahlt, bei denen denen der frisch ausgebildete Volljurist (der nicht in einer GK arbeitet) vor Neid erblassen würde, selbst wenn er deutlich mehr als 6 Punkte hat. Für den AG hat so jemand einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem Volljuristen, der außer dem Examen erstmal nichts vorzuweisen hat.
Ich bin promoviert und habe ordentliche Noten, trotzdem habe ich von dem Kram den ReNos machen keine Ahnung. Daher finde ich es erheiternd, wenn hier Volljuristen, deren Noten nicht für den richtigen Justizdienst reichen, im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie gegenüber den Rechtspflegern bzw. Amtsanwälten überlegen seien.
Der Volljurist ist erst einmal etwas Anderes und eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen. Die Tatsache, dass der ÖD Volljuristen mit den entsprechend geringen Punkten für Rechtspfleger oder max. Amtsanwaltsposten (das ist ja eigentlich nicht wirklich gewünscht) in Betracht zieht, zeigt ja schon die geringe Wertschätzung. Der schlechte(re) Volljurist wird maximal mit jemandem auf eine Stufe gestellt, der ein dreijähriges tätigkeitsbezogenes Verwaltungsstudium absolviert hat. Wie man bei der Beurteilung durch den ÖD noch auf den Gedanken kommen kann, man sei ja als Volljurist überlegen, weil man sich überall einarbeiten könnte, erschließt sich mir nicht. Besonders weil die Rechtspfleger nach der Ausbildung den meisten Kram, in den die Volljuristen noch neu einarbeiten müssen, schon können. Das ist halt eine clever Maßnahme des ÖD, weil er nicht mehr so viele Leute ausbildet bzw anzieht und Juristen mit den bescheideren Noten trotzdem verzweifelt nach dem Staatsdienst gieren. Kann man als ÖD ja mal schauen, ob es klappt und sich bezahlt macht. Dann kann man später stolz sagen:
"Ich bin Volljurist und habe es bis zum BGH (in die Geschäftsstelle) geschafft :D"
Bei Amtsanwälten sieht das schon wieder etwas anders aus. Denn entgegen mancher grundloser Behauptungen hier, wollen die meisten Bundesländer gerade keine Volljuristen, bei denen es für die richtige StA nicht reicht. Da sollte man sich mal damit abfinden, dass es eben nicht reicht, statt immer hier verzweifelt nachzufragen. Kann ja auch nicht jeder "Superstar" werden, dessen Traumjob das ist.
Inwiefern sind denn die Aussagen weltfrem / falsch?
11.05.2024, 00:13
(31.05.2022, 00:23)Gast schrieb:Zitat:wenn man mehr als 7,75 Punkte hat. Das (oder zumindest 8) reicht auf jeden Fall für die STA
Ist das wirklich so? Also dass das mehr oder weniger eine sichere Sache ist? Und ohne Rücksicht auf das Erste? Und auch in "gefragten" LG-Bezirken oder muss man mit einer Abschiebung nach Kleve rechnen? Entspräche aber durchaus auch meinem Eindruck, dass die StA in NRW wirklich GANZ MASSIVE Personalprobleme hat.
Zitat:Ich verstehe nicht, warum man Volljuristen als Amtsanwälte beschäftigen sollte.
Die StA in NRW ist eine totale Katastrophe. Massive Personalprobleme und einiges an wirklich krass ungeignetem Personal. Kann man kaum in Worte fassen. Führt übrigens dazu, dass:
1. Verbrecher (teilweise) ungestraft davonkommen
2. vor dem Amtsgericht (am LG gibt man sich ein bischen Mühe) haufenweise Kohle verbrannt wird
3. bei der Kriminalpolizei unsinnig Ressourcen gebunden werden
4. offensichtlich unschuldig Angeklagte den guten Glauben an die Justiz verlieren
Zurück zur Frage: Bei der StA in NRW ersticken die Leute (aus verschiedenen Gründen) in Arbeit. Gleichzeitig ist aber nicht Geld da, um beliebig viele Leute mit R1 einzustellen. Eigene Amtsanwälte stehen nicht sofort zur Verfügung, sondern müssen langwierig und teuer ausgebildet werden (unter Umständen gibt es auch gar nicht genug Interessenten). Die Volljuristen hingegen stehen sofort zur Verfügung.
Warum man das macht, ist also erklärbar. So ganz "richtig" finde ich das auch nicht. Meiner Meinung nach müssen dann ebenhalt die R1-Stellen ausgebaut werden. Und die (möglicherweise berfüchteten, meiner Meinung nach aber auch tatsächlich zu befürchtenden) "Qualitätsprobleme" müssen durch interne Behördenorganisation vermieden werden.
Letztendlich gilt aber wohl: Jeder ist seines Glückes Schmied. Kein Volljurist wird gezwungen, sich zu bewerben. Da das alles auf Frwilligkeit basiert, ist es nur ein zusätzliches Angebot, dass man nicht annehmen muss, sondern nur annimmt, wer das Angebot total in Ordnung findet.
Da kennt einer persönlich die Qualität der Arbeit fast sämtlicher Staatsanwälte in NRW? Paulanergarten?