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Frage zur Klausurtaktik
Jura700
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2019
#1
09.02.2023, 20:54
Hallo
Bei mir wird in den Klausuren immer kritisiert, dass ich zu wenig schreibe.
Die Noten schwanken zwischen 3 und 4 Punkten. 
Wie viel Seiten schreiben die Examenskandidaten im Durchschnitt?
Wie viele Seiten sollte man mindestens abgeben?
Hat man, wenn man nur 9 Seiten abgibt, überhaupt noch eine Chance
auf 4 Punkte zu kommen?
Im Zivilrecht brauche ich für die Lösungsskizze 3 Stunden und schreibe dann
2 Stunden. Das ergibt dann in etwa 10 Seiten.
Im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sind es 2,5 Stunden zu 2,5 Stunden.
Das ergibt dann etwa 12 bis 14 Seiten. 
Das ist vermutlich zu wenig.
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Qwertzasd
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2020
#2
09.02.2023, 21:16
Du dürftest tatsächlich zu wenig schreiben bzw zu spät mit dem Schreiben beginnen. Natürlich gibt es keinen Automatismus (mehr Seiten = mehr Punkte), aber bei bspw nur 9 Seiten im Zivilrecht dürfte von den ohnehin wenigen Seiten schon etwas für den TB draufgehen, für den es "keine" Punkte gibt. Dann müsstest du auf sagen wir 5 Seiten die Punkte sammeln. Das stelle ich mir schwierig vor.

Ich hatte im 1. Examen schon Zeitprobleme und wusste, dass es im 2. nicht entspannter wird. Ich habe auch Anfang immer 7 oder gar 8 Stunden für die Probeklausuren gebraucht und so viele Klausuren geschrieben, bis ich Probeklausuren in 4 bis 4,5 Stunden geschafft habe. Mir hat das viele Schreiben also geholfen, mein schlechtes Zeitmanagement in den Griff zu bekommen. Im Examen selbst bin ich dann mit den 5 Stunden vernünftig hingekommen. Wahrscheinlich ist das auch bei dir einfach eine Übungssache.

Geschrieben habe ich in den Probeklausuren so um die 20 Seiten, im Examen dann eher 30. Aber da hängt natürlich viel vom Schriftbild ab, wie großzügig man Platz lässt etc.
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Index94
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
09.02.2023, 21:25
Dem kann ich nur zustimmen.  Rubrum und Tatbestand haben bei mir auch nicht selten um die 8-10 Seiten eingenommen.  Wenn dann am Ende nur noch 30min für die Gründe bleiben wirds natürlich eng. 

Du solltest dir vielleicht einfach strikte Zeitpunkte setzen, zu denen die Teilleistungen dann auf dem Papier sein müssen, so dass du für die punkteträchtigen Gründe dann noch genügend Zeit hast. 

Woran liegt es denn das du 3 Std für die Lösungsskizze brauchst ? Machst du diese extrem ausführlich? Oder hast du Probleme die SV zu durchdringen?
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Jura700
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2019
#4
09.02.2023, 21:35
Mein Problem ist ganz klar den Sachverhalt zu verstehen und alle Punkte zu berücksichtigen, die 
für die Lösung relevant sind. Und es muss ja eigentlich fast alles irgendwo in der Lösung auftauchen.
Im 1. Examen war es nicht so das Problem, 20 Seiten zu schreiben, da der Sachverhalt nur ein bis zwei 
Seiten lang war. 
Aber im 2. Examen mit den Schriftsätzen und den vielen Details, ist das etwas ganz anderes.
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Gast47
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#5
10.02.2023, 12:02
Bei mir wird auch immer wieder kritisiert, ich sei zu oberflächlich, es fehle Eindringtiefe etc. Vor dem Hintergrund, dass NUR 5 Std Schreibzeit zur Verfügung stehen und mann auch erst mal die etliche langen Sachverhalte erst lesen dann nicht verstehen muss, halte ich diese Kritiken nicht mehr für "zeitgemäß", wenn ich das so sagen darf. Für mich sind das schematische Argumente bei der Bewertung, die einem nicht wirklich weiterhelfen. Oftmals sind Korrektoren am Werk, die damals "nur" 8 max. 10 seidige Aktenstücke erhalten haben. Naja meckern kann man immer, letztendlich müssen wir da durch.
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ichentsprechewiderschieden
Unregistered
 
#6
11.02.2023, 11:13
20 Seiten sollten es schon sein. Wie soll man den Fall denn sonst vernünftig lösen?
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User321
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#7
11.02.2023, 13:17
Diese pauschalen Angaben von Seitenzahlen sind halt wirklich sinnlos. Das hängt immer von der eigenen Schriftgrösse und der konkreten Aufgabenstellung ab. Ich hab in keiner Klausur in der Regel mehr als 16 Seiten geschrieben (nur bei der StA Klausur mit Abschlussverfügung waren es 18) und hatte trotzdem das „gut“ fast schon mit den schriftlichen Klausuren. Man muss halt alle Probleme einer sinnvollen Lösung zuführen.
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