20.01.2023, 23:13
(20.01.2023, 18:10)Humpa schrieb:(20.01.2023, 13:31)Egal schrieb: Wir Juristen schreiben juristische Texte ja in sehr hochtrabenden Juristendeutsch,
Hochtrabendes Deutsch findet man doch eher, wenn Nicht-Juristen juristische Texte schreiben.
Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Definition. Ich meine insbesondere die Urteilssprache. Meine Ausbilderin am LG verwendete gerne das Wort "gleichwohl" (im Sinne von dennoch). Im Alltag würde ich dieses Wort nie verwenden und würde wohl auch als "etwas merkwürdig" einsortiert werden, wenn ich so reden würde.
Unseren Mandanten musste ich das Juristendeutsch aus den Urteilen stets übersetzen, denn kaum einer hatte Lust, sich 15 Seiten in dieser formellen Sprache durchzulesen. Je nach Adressat, orientieren sich die Anwaltsschreiben an der Urteilssprache und Gesetze sind ja erst recht als schwer lesbar bekannt. Btw: Wisst ihr was ein Fahrtrichtungsanzeiger ist? Man kann es sich wohl denken und ich verweise gerne auf § 54 StVO. Der normale Bürger verwendet dennoch das Wort "Blinker" dafür :-)