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Urteil Verwaltungsgericht - formale Fragen
VerzweifelterGast
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#1
10.01.2023, 13:38
Hallo Leute!

Ich habe zwei Fragen zum verwaltungsgerichtlichen Urteil, bei denen ich gerade nicht weiter weiß:

1. Die beklagte Gemeinde wird im Prozess von einem Verwaltungsrat vertreten, der für die Gemeinde arbeitet. Führe ich diese Person im Rubrum als Prozessbevollmächtigter auf? Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden, also Terminsvertreter (die nicht aufgeführt werden) ist die Person nicht, oder?

2. Ich will die Klage abweisen, Streitwert 15.000 Eur. Wie ist das mit der vorl Vollstreckbarkeit? Welche Kosten kann die Gemeinde denn vollstrecken, denn der Oberwaltungsrat wird doch so oder so bezahlt und nicht nach RVG oder? Wonach bestimmt sich dann, ob ich über oder unter 1500 Eur. vollstreckbare Kosten komme?

Bin für jede Hilfe dankbar! Smile
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Soda
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#2
10.01.2023, 18:04
(10.01.2023, 13:38)VerzweifelterGast schrieb:  Hallo Leute!

Ich habe zwei Fragen zum verwaltungsgerichtlichen Urteil, bei denen ich gerade nicht weiter weiß:

1. Die beklagte Gemeinde wird im Prozess von einem Verwaltungsrat vertreten, der für die Gemeinde arbeitet. Führe ich diese Person im Rubrum als Prozessbevollmächtigter auf? Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden, also Terminsvertreter (die nicht aufgeführt werden) ist die Person nicht, oder?

2. Ich will die Klage abweisen, Streitwert 15.000 Eur. Wie ist das mit der vorl Vollstreckbarkeit? Welche Kosten kann die Gemeinde denn vollstrecken, denn der Oberwaltungsrat wird doch so oder so bezahlt und nicht nach RVG oder? Wonach bestimmt sich dann, ob ich über oder unter 1500 Eur. vollstreckbare Kosten komme?

Bin für jede Hilfe dankbar! Smile


Antworten beziehen sich auf Hessen:

zu 1.
Der Beamte wird nicht aufgeführt. Es wird bei der Gemeinde nur ein Prozessbevollmächtigter aufgeführt, wenn diese sich einen externen RA bestellen, sonst nicht. Im Ergebnis ist der nur ein Terminsvertreter

zu 2.
Gemäß § 162 I VwGO die zur zweckentsprechenden  Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens

Du hast idR einen AusgangsVA mit Kosten und einen Widerspruchsbescheid mit Kostenentscheidung.
Das sind die Kosten des Vorverfahrens. Die Gemeinde hat vor Gericht quasi keine außergerichtlichen Kosten, da der Beamte ohnehin bezahlt wird. Diese Kosten sind dann erstattungsfähig.
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