08.01.2023, 11:54
Hallo liebe Leute,
Kurze Frage:
K und V schließen einen Kaufvertrag.
K sagt dem V, nicht er selbst (also der K) werde den Gegenstand abholen, sondern der selbstständige Spediteur S, der er für K gegen einen Freundschaftspreis macht.
Nun übergibt V dem S den Gegenstand.
Wer ist Eigentümer geworden? Und wo ist die Dingliche Einigung?
Kurze Frage:
K und V schließen einen Kaufvertrag.
K sagt dem V, nicht er selbst (also der K) werde den Gegenstand abholen, sondern der selbstständige Spediteur S, der er für K gegen einen Freundschaftspreis macht.
Nun übergibt V dem S den Gegenstand.
Wer ist Eigentümer geworden? Und wo ist die Dingliche Einigung?
08.01.2023, 18:46
(08.01.2023, 11:54)GS0 schrieb: Hallo liebe Leute,Geheißerwerb sagt dir etwas?
Kurze Frage:
K und V schließen einen Kaufvertrag.
K sagt dem V, nicht er selbst (also der K) werde den Gegenstand abholen, sondern der selbstständige Spediteur S, der er für K gegen einen Freundschaftspreis macht.
Nun übergibt V dem S den Gegenstand.
Wer ist Eigentümer geworden? Und wo ist die Dingliche Einigung?
08.01.2023, 19:00
(08.01.2023, 18:46)Joko schrieb:(08.01.2023, 11:54)GS0 schrieb: Hallo liebe Leute,Geheißerwerb sagt dir etwas?
Kurze Frage:
K und V schließen einen Kaufvertrag.
K sagt dem V, nicht er selbst (also der K) werde den Gegenstand abholen, sondern der selbstständige Spediteur S, der er für K gegen einen Freundschaftspreis macht.
Nun übergibt V dem S den Gegenstand.
Wer ist Eigentümer geworden? Und wo ist die Dingliche Einigung?
Jetzt wieder xD hab es in der Klausur nur leider echt mies gemacht. Wie erfolgt die Eigentumsübertragung bei Geheißerwerb?
Dieses ,,der Spediteur holt es ab" und das Einwilligen darein ist die dingl Einigung? Und durch die Übergabe an die Geheißperson wird dann der K Eigentümer?
Wie grenzt man das ganze zur unmittelbaren und mittelbare Stellvertretung ab? Eine dingliche Einigung ist ja auch über Stellvertretung möglich