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  5. Aufbau Anwaltsklausur ÖR im vorläufigen RS
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Aufbau Anwaltsklausur ÖR im vorläufigen RS
RefNRW9
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2022
#1
16.11.2022, 17:29
Hallo zusammen.

Wie baue ich am besten mein Gutachten in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltsklausur im vorläufigen Rechtsschutz auf?
Bei Kaiser wurde empfohlen:
I. Mandantenbegehren (Hauptsache und vorl. RS)
II. Hauptsache: Zulässigkeit und Begründetheit der (z.b.) AKL
III. Vorl. RS (Zulässigkeit und Begründetheit) und dann in der Begründetheit Verweis nach oben
IV: Zweckmäßigkeit

In der AG wurde das Gutachten anders aufgebaut - gleich mit dem Start des vorl. RS.

Was ist eurer Erfahrung am geeignesten?

LG RefNRW9
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Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 93
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
18.11.2022, 00:22
(16.11.2022, 17:29)RefNRW9 schrieb:  Hallo zusammen.

Wie baue ich am besten mein Gutachten in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltsklausur im vorläufigen Rechtsschutz auf?
Bei Kaiser wurde empfohlen:
I. Mandantenbegehren (Hauptsache und vorl. RS)
II. Hauptsache: Zulässigkeit und Begründetheit der (z.b.) AKL
III. Vorl. RS (Zulässigkeit und Begründetheit) und dann in der Begründetheit Verweis nach oben
IV: Zweckmäßigkeit

In der AG wurde das Gutachten anders aufgebaut - gleich mit dem Start des vorl. RS.

Was ist eurer Erfahrung am geeignesten?

LG RefNRW9

ich denke da liegt der Haase im Pfeffer - wenn das Begehren darauf hinausläuft beides zu prüfen, so wie bei Kaiser; wenn hingegen der Mandant nur eRS will dann so wie in der AG.

Ich habe in meiner Zeit keine Klausur gehabt, wo man beides hätte prüfen müssen.
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