• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. HILFE zur Beweisstation
Antworten

 
HILFE zur Beweisstation
MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#1
20.10.2022, 18:49
Guten Tag, 

ich stehe nun vor der Akte und bin etwas verwirrt bzgl. der Beweisstation. 
Ich soll eine Relation schreiben. Es geht um einen Verkehrsunfall. Meine Richterin meinte zu mir, dass die Beweisstation tricky wird und ich mir was überlegen soll. 

Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Als Zeugenvernehmung habe ich nur die Akte der Staatsanwaltschaft. 
Die Polizeidirektion hat die Zeugen vernommen. 
Eine mündliche Verhandlung fand noch nicht statt. 
Ich habe mir 2 Lösungsmöglichkeiten gedacht. 
1.) Beweisbeschluss erheben. 
2.) Die Akte der Staatswanwaltschaft als Beiakte in Form einer Urkunde als Beweis anzuführen und durchzuprüfen. 

Andernfalls denke ich mir, dass ich vielleicht auch einfach nur eine Beweisprognose anstellen kann, da noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde und ich damit noch keine abschließende Beweiswürdigung anstellen kann.

Bin mir aber MEGA unsicher. HILFT MIR BITTE. Verzweifle gerade daran. 

LG
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2022, 19:40 von MBTK.)
Suchen
Zitieren
LawLove
Member
***
Beiträge: 64
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2021
#2
20.10.2022, 21:40
(20.10.2022, 18:49)MBTK schrieb:  Guten Tag, 

ich stehe nun vor der Akte und bin etwas verwirrt bzgl. der Beweisstation. 
Ich soll eine Relation schreiben. Es geht um einen Verkehrsunfall. Meine Richterin meinte zu mir, dass die Beweisstation tricky wird und ich mir was überlegen soll. 

Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Als Zeugenvernehmung habe ich nur die Akte der Staatsanwaltschaft. 
Die Polizeidirektion hat die Zeugen vernommen. 
Eine mündliche Verhandlung fand noch nicht statt. 
Ich habe mir 2 Lösungsmöglichkeiten gedacht. 
1.) Beweisbeschluss erheben. 
2.) Die Akte der Staatswanwaltschaft als Beiakte in Form einer Urkunde als Beweis anzuführen und durchzuprüfen. 

Andernfalls denke ich mir, dass ich vielleicht auch einfach nur eine Beweisprognose anstellen kann, da noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde und ich damit noch keine abschließende Beweiswürdigung anstellen kann.

Bin mir aber MEGA unsicher. HILFT MIR BITTE. Verzweifle gerade daran. 

LG

Ein paar Denkanregungen:
1. Was ist eine der wichtigsten Prozessmaximen im Zivilprozess? Wann kommt ein Beweisbeschluss also, wenn du daran denkst, überhaupt erst infrage?
2. Soweit der Inhalt der StA-Akte (wahrscheinlich nach § 273 II Nr. 2 ZPO zugezogen?) unstreitig ist, kannst du das schlicht als Tatsachen behandeln.
3. Ansonsten hier ein sehr guter Aufsatz zur Beweisstation im Verkehrsunfallprozess: https://www.jurref.de/app/download/58119...17-225.pdf

Viel Erfolg!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2022, 21:40 von LawLove.)
Suchen
Zitieren
MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#3
21.10.2022, 10:22
(20.10.2022, 21:40)LawLove schrieb:  
(20.10.2022, 18:49)MBTK schrieb:  Guten Tag, 

ich stehe nun vor der Akte und bin etwas verwirrt bzgl. der Beweisstation. 
Ich soll eine Relation schreiben. Es geht um einen Verkehrsunfall. Meine Richterin meinte zu mir, dass die Beweisstation tricky wird und ich mir was überlegen soll. 

Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Als Zeugenvernehmung habe ich nur die Akte der Staatsanwaltschaft. 
Die Polizeidirektion hat die Zeugen vernommen. 
Eine mündliche Verhandlung fand noch nicht statt. 
Ich habe mir 2 Lösungsmöglichkeiten gedacht. 
1.) Beweisbeschluss erheben. 
2.) Die Akte der Staatswanwaltschaft als Beiakte in Form einer Urkunde als Beweis anzuführen und durchzuprüfen. 

Andernfalls denke ich mir, dass ich vielleicht auch einfach nur eine Beweisprognose anstellen kann, da noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde und ich damit noch keine abschließende Beweiswürdigung anstellen kann.

Bin mir aber MEGA unsicher. HILFT MIR BITTE. Verzweifle gerade daran. 

LG

Ein paar Denkanregungen:
1. Was ist eine der wichtigsten Prozessmaximen im Zivilprozess? Wann kommt ein Beweisbeschluss also, wenn du daran denkst, überhaupt erst infrage?
2. Soweit der Inhalt der StA-Akte (wahrscheinlich nach § 273 II Nr. 2 ZPO zugezogen?) unstreitig ist, kannst du das schlicht als Tatsachen behandeln.
3. Ansonsten hier ein sehr guter Aufsatz zur Beweisstation im Verkehrsunfallprozess: https://www.jurref.de/app/download/58119...17-225.pdf

Viel Erfolg!

Vielen vielen Dank für die Antwort. 
1. Also würde sagen der Beibringungsgrundsatz? Die Parteien müssen von sich aus Beweis erheben wollen, sodass es überhaupt zu einem Beweisbeschluss kommen kann? 

2. Heißt das also, dass ich die Zeugenvernehmung von der StA-Akte nicht als Beweis annehmen darf? 

3. Vielen Dank für den Aufsatz. Werde mir den ausdrucken und durchlesen! 

Deine Antwort freut mich wirklich, weil ich sehr verzweifelt bin.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.037
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
22.10.2022, 17:20
(20.10.2022, 18:49)MBTK schrieb:  Guten Tag, 

ich stehe nun vor der Akte und bin etwas verwirrt bzgl. der Beweisstation. 
Ich soll eine Relation schreiben. Es geht um einen Verkehrsunfall. Meine Richterin meinte zu mir, dass die Beweisstation tricky wird und ich mir was überlegen soll. 

Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Als Zeugenvernehmung habe ich nur die Akte der Staatsanwaltschaft. 
Die Polizeidirektion hat die Zeugen vernommen. 
Eine mündliche Verhandlung fand noch nicht statt. 
Ich habe mir 2 Lösungsmöglichkeiten gedacht. 
1.) Beweisbeschluss erheben. 
2.) Die Akte der Staatswanwaltschaft als Beiakte in Form einer Urkunde als Beweis anzuführen und durchzuprüfen. 

Andernfalls denke ich mir, dass ich vielleicht auch einfach nur eine Beweisprognose anstellen kann, da noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde und ich damit noch keine abschließende Beweiswürdigung anstellen kann.

Bin mir aber MEGA unsicher. HILFT MIR BITTE. Verzweifle gerade daran. 

LG

Pass vor allem auf mit den Begriffen...

Ansonsten: was ist überhaupt unstreitig, was streitig?

Was davon ist erheblich, also beweisbedürftig?

Welche Beweise sind angeboten?

Solange das nicht klar ist, kann man gar nichts sagen.

Die Beiakte würde zunächst nur beweisen, was die Zeugen bei der Polizei gesagt haben. Danach kann man den Rechtsstreit normalerweise nicht entscheiden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2022, 17:24 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
24.10.2022, 18:14
Im Übrigen können eine Vielzahl an Beweismitteln auch im Zivilprozess von Amts wegen erhoben werden.

Indes müsste hier m.E. nach jedenfalls die Zeugen als Beweis angeboten werden - denn Zeugen unterliegen dem Beibringungsgrundsatz.

Die Ermittlungsakte nur zu nehmen würde hier den Grundsatz der Unmittelbarkeit hinsichtlich der Zeugenaussagen umgehen.

Was sich anbieten dürfte wäre ein Hinweis den Vortrag zu konkretisieren, sofern hier Tatsachen strittig sind.
Zitieren
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#6
27.10.2022, 07:32
(21.10.2022, 10:22)MBTK schrieb:  
(20.10.2022, 21:40)LawLove schrieb:  
(20.10.2022, 18:49)MBTK schrieb:  Guten Tag, 

ich stehe nun vor der Akte und bin etwas verwirrt bzgl. der Beweisstation. 
Ich soll eine Relation schreiben. Es geht um einen Verkehrsunfall. Meine Richterin meinte zu mir, dass die Beweisstation tricky wird und ich mir was überlegen soll. 

Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Als Zeugenvernehmung habe ich nur die Akte der Staatsanwaltschaft. 
Die Polizeidirektion hat die Zeugen vernommen. 
Eine mündliche Verhandlung fand noch nicht statt. 
Ich habe mir 2 Lösungsmöglichkeiten gedacht. 
1.) Beweisbeschluss erheben. 
2.) Die Akte der Staatswanwaltschaft als Beiakte in Form einer Urkunde als Beweis anzuführen und durchzuprüfen. 

Andernfalls denke ich mir, dass ich vielleicht auch einfach nur eine Beweisprognose anstellen kann, da noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde und ich damit noch keine abschließende Beweiswürdigung anstellen kann.

Bin mir aber MEGA unsicher. HILFT MIR BITTE. Verzweifle gerade daran. 

LG

Ein paar Denkanregungen:
1. Was ist eine der wichtigsten Prozessmaximen im Zivilprozess? Wann kommt ein Beweisbeschluss also, wenn du daran denkst, überhaupt erst infrage?
2. Soweit der Inhalt der StA-Akte (wahrscheinlich nach § 273 II Nr. 2 ZPO zugezogen?) unstreitig ist, kannst du das schlicht als Tatsachen behandeln.
3. Ansonsten hier ein sehr guter Aufsatz zur Beweisstation im Verkehrsunfallprozess: https://www.jurref.de/app/download/58119...17-225.pdf

Viel Erfolg!

Vielen vielen Dank für die Antwort. 
1. Also würde sagen der Beibringungsgrundsatz? Die Parteien müssen von sich aus Beweis erheben wollen, sodass es überhaupt zu einem Beweisbeschluss kommen kann? 

2. Heißt das also, dass ich die Zeugenvernehmung von der StA-Akte nicht als Beweis annehmen darf? 

3. Vielen Dank für den Aufsatz. Werde mir den ausdrucken und durchlesen! 

Deine Antwort freut mich wirklich, weil ich sehr verzweifelt bin.


Du solltest dir nochmal die Beweise der ZPO und die jeweiligen Beweisantritte anschauen. Die StA-Akte, wenn beigezogen, beweist schlicht nur, dass die StA ermittelt hat und ggf. ein Ergebnis der Ermittlungen (Einstellung, Eröffnungsbeschluss etc.). Das hat aber, ähnlich wie ein Strafurteil, keine Rechtskraft über den von der StA festgestellten Sachverhalt. Die Vernehmung der Zeugen kannst du dem Inhalt nach nicht einfach als Beweis anführen, da in deinem Verfahren anscheinend die Zeugen nicht gehört wurden. Beachte, dass der Beweisantritt bei Zeugen die Benennung der Zeugen ist und das Gericht die Zeugen selbst vernehmen muss! Du kannst aus der StA-Akte und dem Polizeibericht nur den Beweis ziehen, dass sie in dem dortigen Verfahren vernommen wurden. Eine Bindungswirkung des Zivilgerichts entsteht dadurch aber wohl kaum. Wurden sie denn überhaupt von einer Partei als Beweis angeboten? Welche Beweise sind denn von den Parteien für streitiges Vorbringen (was ist überhaupt streitig?) angeboten?
Arbeite mit dem, was in der Akte in DEINEM Verfahren vorhanden ist. Arbeite heraus, wer für das von dir herausgearbeitete Ergebnis und die somit streitigen Aspekte beweisbelastet ist und schau, ob der Beweis erbracht ist. Ist nur die StA-Akte als Beweismittel vorhanden, hast du vermutlich Schwierigkeiten mit der Entscheidungsreife. Somit schau, ob Beweis angeboten wurde für den streitigen Aspekt und wenn ja, Beweisbeschluss.

Der Podcast AG Zivilrecht hat auf seiner Seite auch einige Dokumente mit einer Musterrelation. Schau da vielleicht mal vorbei.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2022, 07:33 von Cenaira.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus