14.10.2022, 20:57
Was schreibt man genau im Rubrum bei einem nach der mündllichen Verhandlung erfolgten Schriftsatznachlass?
Stellt man auf das Datum der mündlichen Verhandlung oder auf die Frist vom Schriftsatznachlass ab?
Also:
hat das Gericht...
auf die mündliche Verhandlung vom (Datum mündliche Verhandlung)
durch ...
für Recht erkannt...
Stellt man auf das Datum der mündlichen Verhandlung oder auf die Frist vom Schriftsatznachlass ab?
Also:
hat das Gericht...
auf die mündliche Verhandlung vom (Datum mündliche Verhandlung)
durch ...
für Recht erkannt...
14.10.2022, 22:15
An der mündlichen Verhandlung ändert sich ja nichts, deshalb bleibt ihr Datum. Also nicht wie bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren.
Der nachgelassene Schriftsatz wird in den Gründen dort erwähnt, wo es darauf ankommt, und wenn es für das Verständnis hilfreich ist in der Prozessgeschichte im Tatbestand.
Typischerweise betrifft das aber ohnehin Vortrag, auf den es nicht ankommt, denn andernfalls müsste man meist wiedereröffnen und der Gegenseite rechtliches Gehör gewähren. Also entweder Vortrag, der nicht erheblich ist, oder der ungünstig für die Partei selbst ist, etwa weil Gegnervortrag doch noch zugestanden wird.
Der nachgelassene Schriftsatz wird in den Gründen dort erwähnt, wo es darauf ankommt, und wenn es für das Verständnis hilfreich ist in der Prozessgeschichte im Tatbestand.
Typischerweise betrifft das aber ohnehin Vortrag, auf den es nicht ankommt, denn andernfalls müsste man meist wiedereröffnen und der Gegenseite rechtliches Gehör gewähren. Also entweder Vortrag, der nicht erheblich ist, oder der ungünstig für die Partei selbst ist, etwa weil Gegnervortrag doch noch zugestanden wird.
14.10.2022, 22:35
In der Akte steht auch, dass schon ein Termin „zur mündlichen Entscheidung“ für ein bestimmtes Datum bestimmt wurde.
Ist das dann der Verkündungstermin für das Urteil oder kann in dieser mündlichen Entscheidung zb auch darüber entschieden werde, dass wieder die mündliche Verhandlung eröffnet wird?
Ist das dann der Verkündungstermin für das Urteil oder kann in dieser mündlichen Entscheidung zb auch darüber entschieden werde, dass wieder die mündliche Verhandlung eröffnet wird?
16.10.2022, 09:58
(14.10.2022, 22:35)lawstudente schrieb: In der Akte steht auch, dass schon ein Termin „zur mündlichen Entscheidung“ für ein bestimmtes Datum bestimmt wurde.
Ist das dann der Verkündungstermin für das Urteil oder kann in dieser mündlichen Entscheidung zb auch darüber entschieden werde, dass wieder die mündliche Verhandlung eröffnet wird?
Das ist, sorry, Quatsch - "mündliche Entscheidung" gibt es nicht. Vielleicht in Fehler im Protokoll... Was es gibt, ist "Termin zur Verkündung einer Entscheidung", dass also offen gelassen wird, was verkündet wird - das ist gerade bei Schriftsatz-Nachlass sinnvoll: kommt gar nichts oder nichts Relevantes, verkündet man ein Urteil, andernfalls wird ein Hinweisbeschluss, Beweisbeschluss o.ä. verkündet, jedenfalls wiedereröffnet und der Gegenseite rechtliches Gehör gewährt.









