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Nicht dokumentenechte Tinte
Gast
Unregistered
 
#1
26.09.2022, 11:38
Liebe Alle,

ist die Verwendung von normaler, entfernbarer blauer Tinte im Examen ein Problem, sprich unzulässig oder für die Einsicht per Scan und Ausdruck unvorteilhaft (NRW)? 

Vom NRW-Prüfungsamt gibt es dazu soweit ersichtlich keine Vorgaben. 

Danke, viele Grüße!
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GastNrw672
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#2
26.09.2022, 13:01
Ich würde es lassen, die Tinte verschwindet ab einer gewissen Temperatur. Halt mal den föhn dran wenn du was geschrieben hast….
Dein korrektur muss nur mal die seiten in der Sonne liegen lassen und weg ist es.
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Gast
Unregistered
 
#3
26.09.2022, 13:04
Ich habe bisher alle Klausuren im Studium, im ersten Stex und ganz frisch im 2. Stex alle mit Füller geschrieben. Da gab es nie Probleme. 


Auch bei der Einsicht im 1. Stex sahen die Klausuren genauso aus wie ich sie abgegeben habe...

Schreib mit dem Stift, der dir am meisten zusagt.
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GastNrw672
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#4
26.09.2022, 13:05
Also ich meinte jetzt dies ausradierbaren Stifte, nicht normalen Füller
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