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  5. Proberichter BaWü: Nach 2 Jahren nicht zur StA wechseln müssen?
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Proberichter BaWü: Nach 2 Jahren nicht zur StA wechseln müssen?
Leo@ius
Member
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Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#1
01.09.2022, 18:58
Ich glaube es zwar nicht, aber fragen kostet ja nichts: Wäre es als Proberichter in BaWü auch denkbar, dass man nach den 2 Jahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf eigenen Wunsch die Station bei der StA skippen kann, indem man zB in eine Fachgerichtsbarkeit oder an ein anderes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommt?
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iuris
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: May 2019
#2
02.09.2022, 07:55
Ja, das ist möglich! Ich war erst in der Fachgerichtsbarkeit, jetzt in der ordentlichen und muss nicht mehr zu StA. Aber ob man das von vorneherein so planen kann?!
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MrJudgeBW
Member
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Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
02.09.2022, 09:58
Im Grundsatz sieht das Personalentwicklungskonzept vor, dass man zwei Jahre bei der StA und zwei Jahre bei Gericht ist (Stichwort: Verwendungsbreite). Ausnahmen gibt es zwar in besonderen Konstellationen immer wieder, darauf würde ich aber nicht spekulieren. Jedenfalls ist es von vorher nicht planbar.
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
03.09.2022, 19:05
Es ist auch nicht unbedingt erstrebenswert - erstens verpasst man etwas und zweitens wird es in der Ordentlichen mitunter als Makel angesehen. Ich fand es bei der StA nicht schlimm, im Gegenteil!
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Leo@ius
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Beiträge: 88
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Registriert seit: Sep 2022
#5
06.09.2022, 13:15
(03.09.2022, 19:05)Praktiker schrieb:  Es ist auch nicht unbedingt erstrebenswert - erstens verpasst man etwas und zweitens wird es in der Ordentlichen mitunter als Makel angesehen. Ich fand es bei der StA nicht schlimm, im Gegenteil!

Habe ein wenig Sorgen, was die Arbeitsbelastung bei der StA angeht und die Freiheiten bzgl. Arbeitsbeginn/Arbeitsende, die ich als Richter habe. Wie sind da eure Erfahrungen?
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Gast
Unregistered
 
#6
06.09.2022, 14:12
Bei uns (StA in NRW) kannst du - mehr oder weniger- kommen und gehen wann du willst. Du musst eben nur gucken, dass du auch mal für Richter/Polizei/sonstwen erreichbar bist. Wenn du also nur nachts arbeiten willst, wird es irgendwann schwierig. Ob du aber zB von 6 bis 15 Uhr oder von 9 bis 18h arbeitest, interessiert keinen.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
06.09.2022, 19:06
(06.09.2022, 13:15)Leo@ius schrieb:  
(03.09.2022, 19:05)Praktiker schrieb:  Es ist auch nicht unbedingt erstrebenswert - erstens verpasst man etwas und zweitens wird es in der Ordentlichen mitunter als Makel angesehen. Ich fand es bei der StA nicht schlimm, im Gegenteil!

Habe ein wenig Sorgen, was die Arbeitsbelastung bei der StA angeht und die Freiheiten bzgl. Arbeitsbeginn/Arbeitsende, die ich als Richter habe. Wie sind da eure Erfahrungen?

Ich war erst beim LG und dann bei der StA auf einer allgemeinen Abteilung - die Arbeit wurde nicht mehr, und die Gegenzeichnung habe ich eher als Qualitätssicherung empfunden. War aber auch eine tolle Abteilungsleiterin.
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Leo@ius
Member
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Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#8
11.01.2024, 17:17
(02.09.2022, 09:58)MrJudgeBW schrieb:  Im Grundsatz sieht das Personalentwicklungskonzept vor, dass man zwei Jahre bei der StA und zwei Jahre bei Gericht ist (Stichwort: Verwendungsbreite). Ausnahmen gibt es zwar in besonderen Konstellationen immer wieder, darauf würde ich aber nicht spekulieren. Jedenfalls ist es von vorher nicht planbar.


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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2024, 18:02 von Leo@ius.)
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