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Ref BW - Schwerpunkt Wirtschaft?
Gast
Unregistered
 
#1
21.08.2022, 10:12
Hi,

ist es zu empfehlen, in BaWü im zweiten Examen den Schwerpunkt Wirtschaft zu belegen? Hat das hier jemand gemacht?

Wenn ich mir den Stoffplan der entsprechenden AG anschaue, scheint der vom Umfang ja (bis auf Insolvenzrecht "in Grundzügen") nicht großartig über den ohnehin zu lernenden Pflichtstoff im Handels- und Gesellschaftsrecht hinauszugehen?! Oder habe ich etwas übersehen bzw. wird oftmals doch noch "mehr" Zeug geprüft, das im Stoffplan nicht aufgeführt ist?

LG
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
User321
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#2
21.08.2022, 11:11
Der Schwerpunkt ist - aus eigener Erfahrung - definitiv wesentlich umfangreicher. In der JaPrO im Rahmen des Pflichtstoffs werden bzgl. dem Kapitalgesellschaftsrecht lediglich Grundlagen des GmbH-Rechts gefordert (in der Klausurpraxis beschränkt sich das im Wesentlichen auf die Stellung des GmbH-Geschäftsführers, die verschiedenen Gründungsstadien der GmbH und einfache Konstellationen bzgl. der Leistung der Einlage). Im Schwerpunkt Wirtschaft werden im Kapitalgesellschaftsrecht - je nach Prüfer - fundierte Kenntnisse des ganzen Kapitalgesellschaftsrechts gefordert (AG, Beschlussmängelrecht, Cash Pooling etc.) und auch im PersonengesellschaftsR. werden vertiefte Kenntnisse erwartet (Beschlussanfechtung, Mehr-Konten-Modell etc.). Ferner ermöglicht die Einbeziehung von „Handelsrecht“ (theoretisch) auch die Prüfung von Vertriebsrecht. Der Schwerpunkt macht
Spaß ist aber im Vergleich zu Arbeitsrecht oder RA sehr umfangreich.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.08.2022, 11:45
(21.08.2022, 11:11)User321 schrieb:  Der Schwerpunkt ist - aus eigener Erfahrung - definitiv wesentlich umfangreicher. In der JaPrO im Rahmen des Pflichtstoffs werden bzgl. dem Kapitalgesellschaftsrecht lediglich Grundlagen des GmbH-Rechts gefordert (in der Klausurpraxis beschränkt sich das im Wesentlichen auf die Stellung des GmbH-Geschäftsführers, die verschiedenen Gründungsstadien der GmbH und einfache Konstellationen bzgl. der Leistung der Einlage). Im Schwerpunkt Wirtschaft werden im Kapitalgesellschaftsrecht - je nach Prüfer - fundierte Kenntnisse des ganzen Kapitalgesellschaftsrechts gefordert (AG, Beschlussmängelrecht, Cash Pooling etc.) und auch im PersonengesellschaftsR. werden vertiefte Kenntnisse erwartet (Beschlussanfechtung, Mehr-Konten-Modell etc.). Ferner ermöglicht die Einbeziehung von „Handelsrecht“ (theoretisch) auch die Prüfung von Vertriebsrecht. Der Schwerpunkt macht
Spaß ist aber im Vergleich zu Arbeitsrecht oder RA sehr umfangreich.


Also ist RA doch der "Standard-SP", wenn man so wenig wie möglich Aufwand haben möchte?
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User321
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#4
21.08.2022, 12:14
Der Schwerpunkt RA ist wohl der Schwerpunkt mit dem geringsten zusätzlichen Aufwand (erst recht, da die Vorbereitung durch die RAKen je nach Dozent umfangreich (z.B. Prof. Haufe) ist) - Arbeitsrecht soll wohl (wie man hört) auch noch relativ wenig Zusatzaufwand für arbeitsrechtlich interessierte Leute sein. Der Schwerpunkt Wirtschaft ist aufgrund seiner Breite aber auch für Leute mit Diss/praktischer Erfahrung in den Gebieten noch aufwändig.
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