30.06.2022, 14:45
(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:43)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:19)Semcool92 schrieb: Die Note im Schwerpunkt wird in der Regel bei Großkanzleien nicht berücksichtigt. Dafür fehlt allein die Vergleichbarkeit. Es zählt nur der Staatsteil. Der Staat berücksichtigt die Gesamtnote im ersten Examen. Für die Einstellung in den Staatsdienst ist aber in vielen Bundesländern das zweite Examen wichtiger.
Deshalb mein Rat:
Ja, mich würde es auch ärgern. Aber ist die Sache den Aufwand wert? Wohl eher nicht. Konzentriere dich auf andere Dinge, die wirklich ausschlaggebend für deine Karriere sind.
Also bei uns wird/wurde nie eine SP Note rausgerechnet.
Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
30.06.2022, 14:58
(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:43)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:19)Semcool92 schrieb: Die Note im Schwerpunkt wird in der Regel bei Großkanzleien nicht berücksichtigt. Dafür fehlt allein die Vergleichbarkeit. Es zählt nur der Staatsteil. Der Staat berücksichtigt die Gesamtnote im ersten Examen. Für die Einstellung in den Staatsdienst ist aber in vielen Bundesländern das zweite Examen wichtiger.
Deshalb mein Rat:
Ja, mich würde es auch ärgern. Aber ist die Sache den Aufwand wert? Wohl eher nicht. Konzentriere dich auf andere Dinge, die wirklich ausschlaggebend für deine Karriere sind.
Also bei uns wird/wurde nie eine SP Note rausgerechnet.
Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommt
wir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
30.06.2022, 15:13
(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:43)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:19)Semcool92 schrieb: Die Note im Schwerpunkt wird in der Regel bei Großkanzleien nicht berücksichtigt. Dafür fehlt allein die Vergleichbarkeit. Es zählt nur der Staatsteil. Der Staat berücksichtigt die Gesamtnote im ersten Examen. Für die Einstellung in den Staatsdienst ist aber in vielen Bundesländern das zweite Examen wichtiger.
Deshalb mein Rat:
Ja, mich würde es auch ärgern. Aber ist die Sache den Aufwand wert? Wohl eher nicht. Konzentriere dich auf andere Dinge, die wirklich ausschlaggebend für deine Karriere sind.
Also bei uns wird/wurde nie eine SP Note rausgerechnet.
Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
30.06.2022, 15:22
(30.06.2022, 15:13)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:43)Gast schrieb: Also bei uns wird/wurde nie eine SP Note rausgerechnet.
Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
Keine Ahnung. Wenn du ein Horst bist und deine Spezialisierung nicht zu uns passt, stellen wir dich nicht ein. Und wenn du sympathisch rüber kommst und dein Lebenslauf halbwegs zeigt, dass du Bock auf unseren Bereich hast, stellen wir dich ein
Ref wäre zB auch gar kein Problem, da ist man ja sowieso nochmal flexibler.
30.06.2022, 15:36
(30.06.2022, 15:22)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:13)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb: Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
Keine Ahnung. Wenn du ein Horst bist und deine Spezialisierung nicht zu uns passt, stellen wir dich nicht ein. Und wenn du sympathisch rüber kommst und dein Lebenslauf halbwegs zeigt, dass du Bock auf unseren Bereich hast, stellen wir dich einRef wäre zB auch gar kein Problem, da ist man ja sowieso nochmal flexibler.
Also ist ein schlechter Schwerpunkt dann grundsätzlich egal?
30.06.2022, 15:51
(30.06.2022, 15:36)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:22)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:13)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
Keine Ahnung. Wenn du ein Horst bist und deine Spezialisierung nicht zu uns passt, stellen wir dich nicht ein. Und wenn du sympathisch rüber kommst und dein Lebenslauf halbwegs zeigt, dass du Bock auf unseren Bereich hast, stellen wir dich einRef wäre zB auch gar kein Problem, da ist man ja sowieso nochmal flexibler.
Also ist ein schlechter Schwerpunkt dann grundsätzlich egal?
Digga, du hast ein gut im Staatsteil, wo soll da das Problem sein?
Um es mal in die Perspektive zu setzen: Uns und eigentlich allen anderen GKs fehlt der Nachwuchs und zwar krass. Fast jede GK hat Nachwuchsprobleme, die Gehälter wurden nicht ohne Grund angehoben.
Daher ist die innere Einstellung so, dass wir nach Gründen suchen, warum wir einen Bewerber einstellen können. Wir suchen nicht nach Gründen, ihn nicht einzustellen. Wir sortieren echt nur noch die Horsts aus, die gar nicht zu uns passen, und die Bewerber, deren Noten halt gar nicht mehr zu rechtfertigen sind.
01.07.2022, 07:17
(30.06.2022, 15:51)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:36)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:22)Gast schrieb:(30.06.2022, 15:13)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb: Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
Keine Ahnung. Wenn du ein Horst bist und deine Spezialisierung nicht zu uns passt, stellen wir dich nicht ein. Und wenn du sympathisch rüber kommst und dein Lebenslauf halbwegs zeigt, dass du Bock auf unseren Bereich hast, stellen wir dich einRef wäre zB auch gar kein Problem, da ist man ja sowieso nochmal flexibler.
Also ist ein schlechter Schwerpunkt dann grundsätzlich egal?
Digga, du hast ein gut im Staatsteil, wo soll da das Problem sein?
Um es mal in die Perspektive zu setzen: Uns und eigentlich allen anderen GKs fehlt der Nachwuchs und zwar krass. Fast jede GK hat Nachwuchsprobleme, die Gehälter wurden nicht ohne Grund angehoben.
Daher ist die innere Einstellung so, dass wir nach Gründen suchen, warum wir einen Bewerber einstellen können. Wir suchen nicht nach Gründen, ihn nicht einzustellen. Wir sortieren echt nur noch die Horsts aus, die gar nicht zu uns passen, und die Bewerber, deren Noten halt gar nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Es war ja die Frage, ob ein so schlechter SP nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Dass mein Zeugnis abseits dessen noch ganz gut aussieht ist mir ja bewusst.
01.07.2022, 10:40
Interessiert, zumindest meiner Erfahrung nach, keine Sau.
02.07.2022, 22:41
Eine Klausur kann immer daneben gehen. Hier wird sie halt dummerweise getrennt ausgewiesen - oder glücklicherweise, wenn man annimmt, dass den SP eh niemand ernst nimmt. Entscheidend ist, dass Du mit den Noten im Staatsteil sehr wahrscheinlich auch ein ordentliches zweites Examen machen wirst, und dann interessiert der Ausrutscher erst Recht niemanden mehr.
Was man allenfalls machen könnte, wäre den SP isoliert anfechten, wenn die Begründung nicht überzeugt, vielleicht ist da noch was zu holen. Ansonsten den guten Staatsteil mitnehmen und aufs Zweite konzentrieren.
Was man allenfalls machen könnte, wäre den SP isoliert anfechten, wenn die Begründung nicht überzeugt, vielleicht ist da noch was zu holen. Ansonsten den guten Staatsteil mitnehmen und aufs Zweite konzentrieren.









