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  5. Schlechter Schwerpunkt, kein VB und 2StEx steht noch aus - Promotion (noch) möglich?
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Schlechter Schwerpunkt, kein VB und 2StEx steht noch aus - Promotion (noch) möglich?
Tanjiro
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 7
Registriert seit: Feb 2022
#1
03.05.2022, 06:49
Hey Leute! 

Leider habe ich in der Vergangenheit keinen so starken Wert auf den Schwerpunkt gelegt, der demnach auch schlecht ausgefallen war (oberes ausreichend 5,72). Das erste Examen lief besser. Das zweite steht noch aus. 

Ist ein schlechter Schwerpunkt bei den meisten Profs ein Ausschlusskriterium oder kann man sie (noch) überzeugen? Kann man das mit einem guten zweiten Examen noch „retten“? Was meint ihr?
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Gast
Unregistered
 
#2
03.05.2022, 07:40
Klar geht das! In den meisten Prüfungsordnungen wird ein Prädikatsexamen verlangt, also erstes oder zweites. Und auch wenn das nicht vorliegt gibt es die Möglichkeit der Dispenserteilung. Viel Erfolg!
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Tanjiro
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 7
Registriert seit: Feb 2022
#3
03.05.2022, 08:21
(03.05.2022, 07:40)Gast schrieb:  Klar geht das! In den meisten Prüfungsordnungen wird ein Prädikatsexamen verlangt, also erstes oder zweites. Und auch wenn das nicht vorliegt gibt es die Möglichkeit der Dispenserteilung. Viel Erfolg!

Dass ein Dispens rechtlich möglich ist, ist mir klar. Aber wie schaut die Realität aus? Ist man zumeist dann für die Profs ungeeignet für eine Promotion, wenn man den Schwerpunkt (schon) nicht gut gemacht hat?
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Gast
Unregistered
 
#4
03.05.2022, 12:15
Das kann man nicht allgemein sagen, da legt jede Prüfungsordnung und jeder Prof so ein bisschen seine / ihre eigenen Regeln fest. Einfach mal anfragen und ggf. halt bereit sein, die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten durch zB nen guten (wörtlich!) Seminarschein bei deinem Dr-Vater in spe nachzuweisen.
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Gast
Unregistered
 
#5
03.05.2022, 12:47
Definiere "erstes Examen lief besser".

= 7 staatlich? --> Zweites muss VB sein oder Seminarschein mit >13 Punkten muss ran.
= >= 9 staatlich? --> Promotion möglich.

Personen, die unter 7 im Ersten haben, rate ich von einer Diss ab. Dir liegt vermutlich das wissenschaftliche Arbeiten nicht (und ja, auch das fragen die Klausuren im Ersten ab)
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Tanjiro
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 7
Registriert seit: Feb 2022
#6
03.05.2022, 15:59
(03.05.2022, 12:47)Gast schrieb:  Definiere "erstes Examen lief besser".

= 7 staatlich? --> Zweites muss VB sein oder Seminarschein mit >13 Punkten muss ran.
= >= 9 staatlich? --> Promotion möglich.

Personen, die unter 7 im Ersten haben, rate ich von einer Diss ab. Dir liegt vermutlich das wissenschaftliche Arbeiten nicht (und ja, auch das fragen die Klausuren im Ersten ab)

Meinst du 7 staatlich? Oder ingesamt 7?
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Gast
Unregistered
 
#7
03.05.2022, 16:18
(03.05.2022, 12:47)Gast schrieb:  Definiere "erstes Examen lief besser".

= 7 staatlich? --> Zweites muss VB sein oder Seminarschein mit >13 Punkten muss ran.
= >= 9 staatlich? --> Promotion möglich.

Personen, die unter 7 im Ersten haben, rate ich von einer Diss ab. Dir liegt vermutlich das wissenschaftliche Arbeiten nicht (und ja, auch das fragen die Klausuren im Ersten ab)
Das halte ich für ein Gerücht. In der Promotionsphase werden die Karten völlig neu gemischt. Sicherlich helfen Eigenschaften, die für ein gutes Examen nützlich sind. Fleiß, Intelligenz und Frustrationstoleranz sind auch für die Promotion wichtig. Darüber hinaus haben Examen und Promotion nichts gemein. Schon gar nicht wird in den Klausuren des Examens das wissenschaftliche Arbeiten abgeprüft. Zugegebenermaßen würde ich mit schwächen Ergebnissen im Zivilrecht nicht ausgerechnet ein dogmatisches Diss-Thema des bürgerlichen Rechts wählen. Ansonsten spricht überhaupt nichts gegen das Vorhaben.
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Tanjiro
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 7
Registriert seit: Feb 2022
#8
03.05.2022, 16:55
(03.05.2022, 16:18)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 12:47)Gast schrieb:  Definiere "erstes Examen lief besser".

= 7 staatlich? --> Zweites muss VB sein oder Seminarschein mit >13 Punkten muss ran.
= >= 9 staatlich? --> Promotion möglich.

Personen, die unter 7 im Ersten haben, rate ich von einer Diss ab. Dir liegt vermutlich das wissenschaftliche Arbeiten nicht (und ja, auch das fragen die Klausuren im Ersten ab)
Das halte ich für ein Gerücht. In der Promotionsphase werden die Karten völlig neu gemischt. Sicherlich helfen Eigenschaften, die für ein gutes Examen nützlich sind. Fleiß, Intelligenz und Frustrationstoleranz sind auch für die Promotion wichtig. Darüber hinaus haben Examen und Promotion nichts gemein. Schon gar nicht wird in den Klausuren des Examens das wissenschaftliche Arbeiten abgeprüft. Zugegebenermaßen würde ich mit schwächen Ergebnissen im Zivilrecht nicht ausgerechnet ein dogmatisches Diss-Thema des bürgerlichen Rechts wählen. Ansonsten spricht überhaupt nichts gegen das Vorhaben.

Ich halte das übrigens auch für Schwachsinn. Feste Notengrenzen festzulegen ist einfach Irrsinn. Ich kenne Leute, die hatten in der schriftlichen Prüfungen 6,5 Punkte und wurden auf 6,9 durch die mündliche Prüfung hochgeprüft. Jemand anders hatte 4,5 und wurde auf 7,0 hochgeprüft. Ist jetzt der zweite Kandidat besser, weil er Glück hatte mit der Kommission? Ich würde sagen nein. Meine Frage bezog sich eher auf Erfahrungsberichte und nicht Festlegungen der Geeignetheit. Übrigens kann sich auch das wissenschaftliche Denken über die Jahre entwickeln und manifestieren. 

Dass ein Momentaufnahme darüber entscheiden soll, finde ich fraglich. Aber eventuell ist es so. Das wollte ich erfragen.
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Gast
Unregistered
 
#9
04.05.2022, 18:24
Ich würde mir - im Hinblick auf die Promotion aber auch ganz allgemein - deutlich weniger Gedanken über den schlechten Schwerpunkt, sondern mehr über das fehlende Prädikat (im ersten und auch im zweiten Examen) machen.
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